Berichtigung des Grundbuchs durch Testamentsvollstrecker bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts – KG 1 W 1340/20
Sachverhalt:
Im Grundbuch war als Eigentümerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingetragen.
Einer der Gesellschafter verstarb.
Ein Testamentsvollstrecker beantragte die Löschung einer auf dem Grundstück lastenden Grundschuld.
Das Grundbuchamt lehnte den Antrag ab, da das Grundbuch zunächst durch Eintragung der Erben des verstorbenen Gesellschafters berichtigt werden müsse.
Entscheidung des KG Berlin:
Das KG Berlin wies die Beschwerde der GbR zurück.
Die Löschung der Grundschuld konnte nicht erfolgen, da das Grundbuch zunächst berichtigt werden musste.
Begründung:
Das KG Berlin führte aus, dass die Löschung einer Grundschuld die Zustimmung des Eigentümers erfordert.
Im vorliegenden Fall musste die Zustimmung durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Gesellschafters erfolgen.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Löschung der Grundschuld nicht erfolgen konnte, da das Grundbuch zunächst berichtigt werden musste.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines Gesellschafters einer GbR.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.