Berichtigung Grundbuch durch Löschung Nacherbenvermerk – Erbschein als unrichtig eingezogen
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte in seinem Beschluss vom 23.04.2003 (20 W 128/02) über die weitere Beschwerde einer Vorerbin
gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs zu entscheiden.
Der Fall:
Die Antragstellerin war als Vorerbin im Grundbuch eingetragen.
Ein Nacherbenvermerk war ebenfalls eingetragen, der die Antragstellerin hinsichtlich eines Anteils von 17,25 % als befreite Vorerbin auswies.
Der ursprünglich erteilte Erbschein wurde jedoch vom Nachlassgericht eingezogen und ein neuer Erbschein erteilt, der einen Anteil von 43,27 % für die befreite Vorerbschaft auswies.
Die Antragstellerin beantragte daraufhin die Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung des Nacherbenvermerks,
hilfsweise die Eintragung, dass sie hinsichtlich des gesamten Grundbesitzes befreite Vorerbin sei.
Die Entscheidung:
Das OLG Frankfurt am Main wies die weitere Beschwerde zurück.
Die Antragstellerin hatte keinen Anspruch auf Löschung des Nacherbenvermerks oder eine ergänzende Eintragung.
Begründung:
Konsequenzen:
Die weitere Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Das Grundbuch blieb unverändert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss die Bedeutung des Erbscheins für das Grundbuchverfahren hervorgehoben
und die Grenzen der Berichtigung des Grundbuchs aufgezeigt hat.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.