Berliner Testament – Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 134/02
Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts befasst sich mit der Auslegung und den Rechtsfolgen einer Pflichtteilsklausel im Rahmen eines Berliner Testaments.
Die Klausel besagt, dass ein Kind, das beim ersten Todesfall der Eltern seinen Pflichtteil fordert, auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil und nicht den vollen Erbteil erhält.
Im vorliegenden Fall haben zwei Kinder nach dem Tod ihres Vaters den Pflichtteil verlangt und erhalten.
Später zahlten sie den Pflichtteil an die überlebende Mutter zurück, die daraufhin handschriftlich bestätigte, dass sie nun wieder wie Erben behandelt würden.
Nach dem Tod der Mutter beantragte ein weiteres Kind einen Erbschein, der bezeugte, dass nur vier der sechs Kinder Erben seien, da die beiden anderen ihren Pflichtteil verlangt hatten.
Das Amtsgericht entschied zugunsten des Antrags, da die Pflichtteilsklausel ihre Erbenstellung aufgehoben habe.
Das Landgericht hob diese Entscheidung auf und erklärte, dass die Rückzahlung des Pflichtteils und die Bestätigung der Mutter bedeuten, dass die Klausel nicht mehr wirksam sei.
Die Erbenstellung der beiden Kinder sollte daher wiederhergestellt werden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht widersprach dieser Auffassung.
Es entschied, dass die Rückzahlung des Pflichtteils die ursprüngliche Rechtswirkung der Pflichtteilsklausel nicht aufheben könne.
Der Zweck der Klausel ist es, den überlebenden Ehegatten finanziell zu schützen und sicherzustellen, dass kein Kind bevorzugt wird.
Die einmal ausgelöste Bedingung der Pflichtteilsklausel könne durch spätere Handlungen nicht rückgängig gemacht werden.
Die Erbschaft nach dem Tod der Mutter sollte daher wie ursprünglich beantragt nur unter den vier Kindern und nicht unter allen sechs Kindern aufgeteilt werden.
Zusammenfassend stellte das Bayerische Oberste Landesgericht klar, dass eine Pflichtteilsklausel im Berliner Testament eine auflösende Bedingung darstellt, die nicht durch spätere Rückzahlungen oder Bestätigungen aufgehoben werden kann.
Die Rechte der Erben bleiben entsprechend der ursprünglichen testamentarischen Verfügung bestehen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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