Berliner Testament für Bürger von Aßlar und das Notarbüro in Hohenahr

Januar 16, 2026

Berliner Testament für Bürger von Aßlar und das Notarbüro in Hohenahr

Guten Tag. Ich bin Andreas Krau. Ich arbeite als Notar in Hohenahr. Viele Menschen aus Aßlar besuchen mich in meiner Kanzlei. Aßlar und Hohenahr liegen in Mittelhessen sehr nah beieinander. Die Fahrt dauert oft nur fünfzehn Minuten. Ich möchte Ihnen heute das Berliner Testament erklären.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments. Es ist bei Ehepaaren sehr beliebt. Auch eingetragene Lebenspartner können es nutzen. In diesem Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Das bedeutet: Stirbt ein Partner, bekommt der andere Partner erst einmal alles.

Die Kinder erben im ersten Schritt nichts. Sie erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Man nennt die Kinder dann Schlusserben. Das Ziel ist die Absicherung des überlebenden Partners. Er soll im gewohnten Umfeld bleiben können. Er soll sich keine Sorgen um das Geld oder das Haus machen müssen.

Warum ist das für Bürger in Aßlar wichtig?

In Aßlar besitzen viele Familien ein Eigenheim. Oft ist das Haus der größte Teil des Vermögens. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann schwierig sein. Bei der gesetzlichen Erbfolge bilden der Partner und die Kinder eine Erbengemeinschaft.

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Erben. Allen gehört alles gemeinsam. Das führt oft zu Streit. Vielleicht möchte ein Kind sofort sein Geld haben. Dann muss das Haus in Aßlar eventuell verkauft werden. Das Berliner Testament verhindert das. Der überlebende Partner wird alleiniger Eigentümer des Hauses. Er hat die volle Kontrolle.

Wichtige Fachbegriffe einfach erklärt

Im Erbrecht gibt es viele schwere Wörter. Ich erkläre Ihnen die wichtigsten Begriffe:

  • Erblasser: So nennt man die Person, die verstorben ist und etwas vererbt.
  • Pflichtteil: Kinder haben ein Recht auf einen Mindestanteil am Erbe. Das ist der Pflichtteil. Er ist immer ein Geldbetrag. Man kann den Pflichtteil nur schwer ganz ausschließen.
  • Bindungswirkung: Ein Berliner Testament ist oft bindend. Wenn ein Partner stirbt, kann der andere das Testament meist nicht mehr ändern. Das gibt Sicherheit für die Kinder. Es kann aber auch die Freiheit einschränken.
  • Verschmelzungsprinzip: Das Vermögen beider Partner wird beim ersten Todesfall zu einer Einheit. Der Überlebende verfügt über das gesamte Vermögen.

Der Weg von Aßlar nach Hohenahr

Mein Notarbüro in Hohenahr ist für Bürger aus Aßlar sehr gut erreichbar. Sie fahren von Aßlar einfach über die Landstraße Richtung Norden. Die kurze Strecke ermöglicht uns persönliche Gespräche. Ein Testament ist eine sehr private Angelegenheit. Man sollte es nicht allein am Computer schreiben.

Ein handschriftliches Testament hat oft Fehler. Es ist manchmal unklar formuliert. Das führt später zu Ärger beim Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist die Abteilung beim Amtsgericht, die sich um Erben kümmert. Als Notar sorge ich für rechtssichere Formulierungen. Ich prüfe Ihre Identität. Ich bestätige, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.

Das Berliner Testament für Bürger von Aßlar in Mittelhessen und das Notarbüro Krau in Hohenahr

Vorteile einer notariellen Beurkundung

Wenn Sie zu mir nach Hohenahr kommen, beurkunden wir das Testament. Das Wort Beurkundung bedeutet: Ich schreibe das Testament auf. Ich lese es Ihnen vor. Wir unterschreiben es gemeinsam. Das hat große Vorteile für Sie:

  1. Kein Erbschein nötig: Ein notarielles Testament ersetzt oft den Erbschein. Ein Erbschein ist ein Dokument vom Gericht. Er kostet viel Geld und Zeit. Mit meinem Testament sparen Ihre Erben später diese Kosten.
  2. Sichere Aufbewahrung: Ich gebe das Testament in die amtliche Verwahrung. Es kann nicht verloren gehen. Niemand kann es heimlich vernichten.
  3. Klare Beratung: Wir besprechen Ihre Wünsche genau. Wir finden Lösungen für komplizierte Familienlagen.

Die Sache mit dem Pflichtteil

Das ist ein wichtiger Punkt für Sie. Kinder können trotz Berliner Testament ihren Pflichtteil fordern. Das passiert meistens nach dem Tod des ersten Elternteils. Das kann den überlebenden Partner in Not bringen.

Wir bauen deshalb oft eine Pflichtteilsstrafklausel ein. Das ist eine Regel im Testament. Sie besagt: Fordert ein Kind beim ersten Todesfall den Pflichtteil, bekommt es später weniger. Beim zweiten Todesfall erhält es dann auch nur den Pflichtteil. Das schreckt die meisten Kinder ab. Es schützt den Partner in Aßlar.

Steuerliche Aspekte in Mittelhessen

Man muss auch an die Erbschaftsteuer denken. Der Staat gibt uns Freibeträge. Ein Freibetrag ist eine Summe, auf die man keine Steuern zahlt. Ehepartner haben einen hohen Freibetrag von 500.000 Euro. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil.

Beim Berliner Testament verschenken Kinder manchmal einen Freibetrag beim ersten Todesfall. Sie erben ja erst später. Wenn Ihr Vermögen sehr groß ist, müssen wir das genau planen. Wir finden in meiner Kanzlei in Hohenahr den besten Weg für Ihre Familie.

Zusammenfassung für Sie

Ein Berliner Testament schützt Ihren Partner. Es sichert das Haus in Aßlar für die Zukunft. Es sorgt für klare Verhältnisse. Als Ihr Notar in der Nachbarschaft begleite ich Sie dabei. Ich achte darauf, dass Ihr letzter Wille genau aufgeschrieben wird. Kurze Wege zwischen Aßlar und Hohenahr machen die Abstimmung leicht.

Denken Sie rechtzeitig an Ihre Vorsorge. Es gibt ein gutes Gefühl, wenn alles geregelt ist. Ihre Familie wird es Ihnen danken. Streit um das Erbe ist eine schwere Last. Ein klares Testament ist ein Geschenk an Ihre Liebsten.

Möchten Sie, dass ich einen Entwurf für Ihr Berliner Testament vorbereite oder haben Sie Fragen zu den Kosten der Beurkundung?

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge