Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von Ehegattenunterhalt

November 28, 2025

Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von Ehegattenunterhalt

Gericht:OLG Frankfurt 7. Senat für Familiensachen
Entscheidungsdatum:09.06.2022
Aktenzeichen:7 UF 77/21
ECLI:ECLI:DE:OLGHE:2022:0609.7UF77.21.00
Dokumenttyp:Beschluss

Verfahrensgang

vorgehend AG Kirchhain, 30. April 2021

Worum geht es in diesem Fall?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 9. Juni 2022 eine Entscheidung im Familienrecht getroffen. Es ging um einen Streit zwischen zwei geschiedenen Eheleuten. Das Paar hatte im Jahr 2006 geheiratet und sich Ende 2012 getrennt. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, eine Tochter und ein Sohn. Der Vater ist Landwirt, die Mutter ist berufstätig.

Der Streit drehte sich vor allem um Geld. Die Frau forderte von ihrem Ex-Mann Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. Außerdem wollte sie Unterhalt für sich selbst haben. Das nennt man Trennungsunterhalt. Es gab unterschiedliche Meinungen darüber, wie viel der Mann verdienen würde und wie viel er zahlen muss. Auch die neue Beziehung der Frau spielte eine wichtige Rolle.

Die Entscheidung zum Kindesunterhalt

Ein sehr wichtiger Punkt in diesem Urteil betrifft die Berechnung des Kindesunterhalts. Das Gericht hat hierzu einen Leitsatz aufgestellt. Dieser besagt: Wenn ein Elternteil die Kinder betreut, leistet er sogenannten „Naturalunterhalt“. Das bedeutet, er kümmert sich um Pflege, Erziehung und den Alltag der Kinder. Das Gericht entschied, dass dieser Einsatz einen Geldwert hat.

Dieser Wert muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden. Bevor man ausrechnet, wer wie viel Geld zahlen muss, darf der betreuende Elternteil diesen Wert von seinem eigenen Einkommen abziehen. Das ist wichtig, wenn beide Eltern Geld verdienen. So wird die Leistung der Erziehung finanziell anerkannt.

In diesem speziellen Fall kümmerte sich der Vater aber auch sehr viel um die Kinder. Er betreute sie fast die Hälfte der Zeit. Das nennt man einen „erweiterten Umgang“. Weil der Vater die Kinder so oft bei sich hatte, entstanden ihm auch höhere Kosten. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass er weniger Unterhalt zahlen muss als in der normalen Tabelle vorgesehen ist. Er wurde in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ um zwei Stufen herabgestuft. Das entlastet ihn finanziell.

Die Entscheidung zum Trennungsunterhalt für die Frau

Beim Unterhalt für die Frau gab es eine wichtige Änderung durch das Gericht. Grundsätzlich muss ein Ehepartner nach der Trennung dem anderen helfen, wenn dieser weniger Geld hat. Das Gericht hat entschieden, dass der Mann für die Zeit von Februar 2013 bis März 2015 Unterhalt zahlen muss.

Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von Ehegattenunterhalt

Aber ab April 2015 muss er nichts mehr an seine Ex-Frau zahlen. Der Grund dafür ist eine neue Beziehung der Frau. Sie hatte einen neuen Partner gefunden. Mitte März 2015 sind die Frau und ihr neuer Freund in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Der neue Partner hatte sich sogar beruflich versetzen lassen, um in ihrer Nähe zu sein.

Das Gericht nennt das eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“. Wenn ein neuer Partner quasi die Rolle eines Ehemannes einnimmt, ist es ungerecht, wenn der Ex-Mann weiter bezahlen muss. Der Anspruch auf Unterhalt ist damit „verwirkt“. Das bedeutet, das Recht auf das Geld ist verloren gegangen. Das Gericht fand auch heraus, dass die Frau vor Gericht nicht die Wahrheit über den Beginn dieser Beziehung gesagt hatte. Das war ein weiterer Grund, den Unterhalt zu streichen.

Streit um das Einkommen des Mannes

Es wurde lange darüber gestritten, wie viel Geld der Mann wirklich zur Verfügung hat. Da er Landwirt ist, war das nicht einfach zu berechnen. Ein Gutachter hat seine Finanzen geprüft. Das Gericht ging am Ende von einem monatlichen Einkommen von rund 2.849 Euro aus.

Dazu kam noch ein sogenannter „Wohnvorteil“. Der Mann wohnt in einem Haus, das zu seinem Betrieb gehört. Er muss also keine Miete zahlen. Das Gericht hat diesen Vorteil mit 500 Euro pro Monat bewertet. Dieser Betrag wurde zu seinem Einkommen hinzugerechnet. Denn wer keine Miete zahlt, hat mehr Geld für andere Dinge übrig.

Der Mann wollte zudem, dass Schenkungen seiner Eltern oder Verkäufe von Wertpapieren anders berechnet werden. Das Gericht hat sich die Zahlen genau angesehen. Es entschied aber, dass die Berechnung des Gutachters im Großen und Ganzen fair war und den Mann nicht benachteiligt hat.

Das Ergebnis des Urteils

Das Oberlandesgericht hat den Beschluss der Vorinstanz (des Amtsgerichts) abgeändert. Der Mann muss zwar Geld nachzahlen, aber nicht so viel, wie die Frau wollte.

Er muss rückständigen Unterhalt für die Tochter und den Sohn zahlen. Auch für die Frau muss er für den Zeitraum bis März 2015 über 10.000 Euro nachzahlen. Aber alle Forderungen für die Zeit danach wurden abgelehnt. Die Frau hatte auch versucht, Zinsen für die Vergangenheit zu fordern. Diesen Antrag hatte sie aber zu spät gestellt, weshalb das Gericht ihn als unzulässig abgewiesen hat.

Am Ende müssen beide Parteien einen Teil der Gerichtskosten tragen. Da der Mann in der zweiten Instanz (beim Oberlandesgericht) zu einem großen Teil Recht bekommen hat, muss er dort weniger Kosten übernehmen als in der ersten Instanz. Der Beschluss ist sofort wirksam. Das bedeutet, das Geld muss jetzt gezahlt werden und die Regelung gilt ab sofort.

RA und Notar Krau

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