Berücksichtigung von Zuwendungen im Zugewinnausgleich

April 19, 2026
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Berücksichtigung von Zuwendungen im Zugewinnausgleich

Wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt, geht es oft um viel Geld. Besonders kompliziert wird es, wenn Geschenke im Spiel sind. Dabei ist es wichtig, ob das Geschenk von den eigenen Eltern, den Schwiegereltern oder dem Partner kam. In diesem Text erklären wir Ihnen einfach und verständlich, wie das Gesetz diese Geschenke beim sogenannten Zugewinnausgleich behandelt.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Bevor wir über Geschenke sprechen, müssen wir klären, wie eine Ehe finanziell funktioniert. Die meisten Paare leben in Deutschland im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alles, was die Partner während der Ehe an Vermögen dazugewinnen, wird bei einer Scheidung geteilt.

Dafür berechnet man zwei Werte:

  1. Das Anfangsvermögen: Was hatte jeder Partner am Tag der Hochzeit?
  2. Das Endvermögen: Was hat jeder Partner am Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde?

Die Differenz ist der Zugewinn. Wer mehr dazuverdient hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz abgeben.

Geschenke und das Anfangsvermögen

Normalerweise sagt das Gesetz: Geschenke von Dritten (zum Beispiel Erbschaften oder Geld von den Eltern) gehören zum Anfangsvermögen. Das ist ein großer Vorteil. Warum? Weil alles, was im Anfangsvermögen steht, bei der Scheidung nicht geteilt werden muss. Es bleibt allein bei der Person, die es bekommen hat.

Doch es gibt Ausnahmen. Nicht jedes Geschenk wird so behandelt. Hier schauen wir uns die verschiedenen Fälle genau an.

Geschenke zwischen Ehegatten

Manchmal schenkt ein Ehepartner dem anderen etwas Wertvolles. Vielleicht ein Auto oder ein halbes Haus. Man könnte denken, dass dies auch zum Anfangsvermögen zählt. Doch das Gericht sieht das anders.

Warum Ehe-Geschenke nicht privilegiert sind

Wenn Sie Ihrem Partner etwas schenken, soll das meistens der gemeinsamen Lebensführung dienen. Es ist kein Geschenk von einer „fremden“ dritten Seite. Würde man solche Geschenke zum Anfangsvermögen zählen, würde die Rechnung nicht mehr aufgehen. Deshalb hat das höchste Gericht entschieden: Schenkungen zwischen Eheleuten erhöhen nicht das Anfangsvermögen.

Berücksichtigung von Zuwendungen im Zugewinnausgleich

Das bedeutet: Das Geschenk wird im Endvermögen voll mitgezählt. Es erhöht den Zugewinn des Beschenkten und wird somit bei der Scheidung zur Hälfte ausgeglichen.

Die Rolle der Schwiegereltern

Ein besonders spannendes Thema sind Geschenke von Schwiegereltern. Früher war die Rechtslage hier sehr kompliziert. Man stellte sich vor, die Schwiegereltern schenken das Geld erst ihrem eigenen Kind, und das Kind gibt es dann an den Partner weiter.

Die alte Sichtweise

Früher wollte man das eigene Kind schützen. Man dachte, wenn die Schwiegereltern dem Schwiegerkind etwas geben, tun sie das nur, weil die Ehe besteht. Wenn die Ehe scheitert, sollte das Kind einen Teil dieses Wertes zurückerhalten können.

Die neue Rechtslage seit 2010

Seit dem Jahr 2010 hat sich die Meinung der Richter geändert. Heute sagt man: Wenn Schwiegereltern etwas schenken, ist das eine ganz normale Schenkung. Die Schwiegereltern wissen, dass sie das Geld oder den Gegenstand weggeben und wahrscheinlich nie wiedersehen.

Das hat zur Folge, dass diese Geschenke rechtlich klarer eingeordnet werden. Sie werden meist als echte Schenkungen betrachtet. Aber es gibt eine wichtige Rechenregel, die man kennen muss: die Anrechnung nach § 1380 BGB.

Was bedeutet die Anrechnung von Vorausempfängen?

Stellen Sie sich vor, Sie haben von Ihren Schwiegereltern während der Ehe ein großes Geldgeschenk bekommen. Bei der Scheidung stellt sich nun die Frage, wie dieses Geld verrechnet wird.

Die Rechenmethode

Wenn es sich nicht nur um ein kleines Gelegenheitsgeschenk (wie zum Geburtstag) handelt, greift eine spezielle Regelung. Das Gesetz möchte verhindern, dass jemand doppelt profitiert oder ungerecht belastet wird.

  1. Der Wert des Geschenks wird dem Vermögen desjenigen hinzugerechnet, der das Geschenk gemacht hat (oder aus dessen Familie es kam).
  2. Gleichzeitig wird der Wert beim Empfänger abgezogen.
  3. Der Wert wird dabei an die Inflation angepasst. Ein Euro von vor zehn Jahren ist heute schließlich weniger wert.

Der Zweck dieser Regelung

Diese Regelung sorgt dafür, dass das Geschenk wie eine Art „Vorauszahlung“ auf den späteren Zugewinn behandelt wird. Es soll sicherstellen, dass die Vermögensverteilung fair bleibt, auch wenn das Geschenk zum Zeitpunkt der Scheidung vielleicht schon ausgegeben wurde. Man nennt das auch die „Werterhaltungsfunktion“. Selbst wenn das Geld weg ist, steht es rechnerisch immer noch im Raum, damit der Partner, der das Geschenk finanziert hat, nicht benachteiligt wird.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Um den Überblick zu behalten, sind hier die Kernpunkte für die Praxis:

  • Schenkungen von den eigenen Eltern: Diese zählen zum Anfangsvermögen. Sie müssen bei der Scheidung meist nicht geteilt werden.
  • Schenkungen vom Ehepartner: Diese zählen nicht zum Anfangsvermögen. Sie erhöhen den Zugewinn und werden geteilt.
  • Schenkungen von Schwiegereltern: Diese werden heute als normale Schenkungen angesehen. Sie können aber unter bestimmten Umständen auf den Zugewinnausgleich angerechnet werden.
  • Inflation beachten: Bei allen Berechnungen spielt die Kaufkraft eine Rolle. Beträge müssen indexiert werden, um den realen Wert von damals mit dem heutigen Wert vergleichbar zu machen.

Warum eine rechtliche Beratung wichtig ist

Wie Sie sehen, ist das Thema Zugewinn und Geschenke sehr komplex. Kleine Details können darüber entscheiden, ob Sie viele Tausend Euro behalten dürfen oder abgeben müssen. Die Gerichte haben über die Jahre sehr feine Unterschiede herausgearbeitet, die für Laien kaum zu durchschauen sind.

Oft hängt es an der Frage: War es eine „ehebezogene Zuwendung“ oder eine „echte Schenkung“? Wurde die Anrechnung ausdrücklich ausgeschlossen? Diese Fragen lassen sich nur durch eine genaue Prüfung der individuellen Situation beantworten. Es geht schließlich um Ihre finanzielle Absicherung nach der Ehe.

Wenn Sie sich in einer Trennungsphase befinden oder Fragen zu einer Schenkung haben, die Sie oder Ihr Partner erhalten haben, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Fachmann kann Ihre Ansprüche genau berechnen und dafür sorgen, dass Sie nicht benachteiligt werden.

Für eine detaillierte Prüfung Ihres Falles und eine kompetente Beratung im Familienrecht sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

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