Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale Zuständigkeit

September 24, 2024

Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale Zuständigkeit

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Amtsgericht Bonn bewilligt die Erteilung eines auf den deutschen Nachlass beschränkten Testamentsvollstreckerzeugnisses,

da das letzte Testament der Erblasserin, obwohl in Südafrika erstellt, den gesamten Nachlass regelt und die Einsetzung des Testamentsvollstreckers (Executor) nicht beschränkt ist.

Sachverhalt:

  • Die Erblasserin, eine deutsche Staatsangehörige mit letztem Wohnsitz in Südafrika, hinterließ zwei Testamente:
    • Ein handschriftliches Testament von 2022, das nur ihr deutsches Vermögen betraf und keine Testamentsvollstreckung anordnete.
    • Ein maschinenschriftliches Testament von 2011, das alle vorherigen Testamente widerrief und den Beteiligten C als “Executor” (Testamentsvollstrecker) einsetzte.
  • Zum Nachlass gehört ein Konto in Deutschland.
  • Der Beteiligte C beantragte ein auf den deutschen Nachlass beschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis.
  • Die Nichten der Erblasserin widersprachen dem Antrag, da sie das ältere Testament für maßgeblich hielten und das neuere Testament ihrer Ansicht nach nur das Vermögen in Südafrika betreffe.

Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale Zuständigkeit

Entscheidungsgründe:

  • Zuständigkeit: Deutsche Gerichte sind zuständig, da sich Nachlassvermögen in Deutschland befindet.
  • Anwendbares Recht: Das südafrikanische Erbrecht ist anzuwenden, da die Erblasserin ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Südafrika hatte. Eine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts wurde nicht getroffen.
  • Formwirksamkeit des Testaments von 2011: Das Testament erfüllt die Voraussetzungen des südafrikanischen Rechts und ist somit formwirksam.
  • Widerruf des Testaments von 2006: Das Testament von 2011 widerruft ausdrücklich alle vorherigen Testamente, einschließlich des Testaments von 2006.
  • Umfang der Testamentsvollstreckung: Die Testamentsvollstreckung ist nicht auf das südafrikanische Vermögen beschränkt, da das Testament von 2011 den gesamten Nachlass regelt und keine Beschränkung enthält.
  • Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses: Da das Testament von 2011 wirksam ist und die Einsetzung des Testamentsvollstreckers nicht beschränkt ist, wird die Erteilung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses bewilligt.

Beschluss AG Bonn 14.04.2024 – 34 VI 136/23 Internationale Zuständigkeit

Fazit:

Das Amtsgericht Bonn entschied, dass das letzte Testament der Erblasserin maßgeblich ist und die Einsetzung des Testamentsvollstreckers auch das deutsche Nachlassvermögen umfasst.

Daher wurde die Erteilung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses bewilligt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Brown and Gold Gavel on Brown Wooden Table

OLG Hamburg 2 U 2/23 – einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Testamentsvollstrecker

Oktober 29, 2024
OLG Hamburg 2 U 2/23 – einstweiliges Verfügungsverfahren gegen TestamentsvollstreckerRA und Notar KrauIn diesem Fall (Hanseatisches Oberla…
Angel Statue

Widerruf Bezugsrecht an Lebensversicherung nach Tod Versicherungsnehmer – OLG Saarbrücken – 5 U 28/24

Oktober 29, 2024
Widerruf Bezugsrecht an Lebensversicherung nach Tod Versicherungsnehmer – OLG Saarbrücken – 5 U 28/24RA und Notar KrauIm vorliegenden Fall…
brown concrete palace under blue sky at daytime

KG 1 W 27/24 – Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren

Oktober 28, 2024
KG 1 W 27/24 – Nachweis der Erbfolge im GrundbuchverfahrenRA und Notar KrauDer Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom …