Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Februar 4, 2026

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Wie entstehen Entscheidungen im Verein?

In einem Verein werden wichtige Entscheidungen durch Beschlüsse getroffen. Das passiert meistens in der Mitgliederversammlung. Rechtlich gesehen ist ein Beschluss kein Vertrag zwischen den Mitgliedern. Es ist vielmehr ein gemeinsamer Akt, bei dem der Wille des Vereins gebildet wird. Die Mitglieder geben ihre Stimme dabei gegenüber dem Versammlungsleiter ab.

Das Stimmrecht: Wer darf wählen?

Grundsätzlich hat jedes Mitglied das Recht, bei Abstimmungen teilzunehmen. Normalerweise gilt der Grundsatz: Ein Mitglied, eine Stimme. Dieses Recht ist fest mit der Mitgliedschaft verbunden.


Kann man sein Stimmrecht übertragen?

Manchmal kann ein Mitglied nicht selbst an einer Versammlung teilnehmen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten und Regeln:

  • Übertragung auf andere: Ein Mitglied darf sein Stimmrecht nicht einfach dauerhaft an jemanden verkaufen oder verschenken.
  • Vollmachten: Die Vereinssatzung kann es aber erlauben, dass eine andere Person (ein Bevollmächtigter) für das Mitglied abstimmt.
  • Nichtmitglieder als Vertreter: Ob auch Personen, die gar nicht im Verein sind, abstimmen dürfen, ist umstritten. Wenn die Satzung dies erlaubt, ist es meistens möglich. Schwierig wird es jedoch, wenn diese Vollmacht „unwiderruflich“ sein soll – das passt oft nicht zum Charakter eines Vereins.

Einschränkungen und Verbote beim Wählen

Nicht immer darf jedes Mitglied in jeder Situation abstimmen. Es gibt zwei wichtige Fälle:

1. Ausschluss durch die Satzung

Ein Verein kann in seiner Satzung festlegen, dass bestimmte Gruppen (zum Beispiel Ehrenmitglieder oder Fördermitglieder) kein Stimmrecht haben. Auch kann man das Wählen an Bedingungen knüpfen, wie etwa die pünktliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags.

2. Gesetzliches Stimmverbot

Ein Mitglied darf nicht mitstimmen, wenn es um ein Geschäft zwischen ihm selbst und dem Verein geht. Auch wenn der Verein plant, das Mitglied zu verklagen (oder einen Rechtsstreit zu beenden), muss dieses Mitglied draußen bleiben. Man möchte so verhindern, dass jemand nur im eigenen Interesse und gegen das Wohl des Vereins stimmt.

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung


Mehrfachstimmen und Stimmbindungen

Mehrere Stimmen für eine Person

Im Gegensatz zum Aktienrecht sind im Vereinsrecht Mehrstimmrechte erlaubt. Das bedeutet, manche Mitglieder können laut Satzung mehr als eine Stimme haben. Das ist oft bei Dachverbänden so: Ein großer Regionalverein hat dann mehr Stimmen als ein kleiner Dorfverein.

Verträge über das Wahlverhalten

Mitglieder können sich untereinander absprechen, wie sie wählen wollen (Stimmbindungsverträge). Das ist grundsätzlich erlaubt. Aber Achtung: Der Stimmenkauf (Geld gegen Stimme) ist streng verboten und sittenwidrig. Solche Verträge sind ungültig.


Wie läuft die Abstimmung genau ab?

Die Stimmabgabe ist eine rechtliche Erklärung gegenüber dem Verein.

Form der Wahl

Das Gesetz schreibt nicht vor, ob man die Hand heben, aufstehen oder einen Zettel ausfüllen muss. Meistens regelt das die Satzung. Wenn dort nichts steht, entscheidet der Versammlungsleiter. Auch elektronische Abstimmungen (zum Beispiel per E-Mail oder Online-Tool) sind heute möglich.

Wann ist die Versammlung beschlussfähig?

Das Gesetz sagt: Theoretisch kann sogar ein einzelnes Mitglied einen Beschluss fassen, wenn kein anderer kommt. Da das unpraktisch ist, haben fast alle Vereine eine Regel in der Satzung: Es müssen zum Beispiel mindestens 25 % aller Mitglieder da sein, damit abgestimmt werden darf.

Die Mehrheit entscheidet

Normalerweise gewinnt die einfache Mehrheit. Das bedeutet: Es gibt mehr „Ja“-Stimmen als „Nein“-Stimmen. Enthaltungen werden dabei einfach nicht mitgezählt.


Was passiert bei Fehlern? (Beschlussmängel)

Das ist der schwierigste Teil des Vereinsrechts. Wenn bei einer Wahl etwas schiefgeht (z. B. jemand wurde nicht eingeladen), stellt sich die Frage: Ist der Beschluss trotzdem gültig?

Die aktuelle Rechtslage

Bisher sagen die Gerichte oft: Wenn ein Fehler passiert ist, ist der Beschluss sofort nichtig (also ungültig). Aber das führt zu Unsicherheit. Deshalb unterscheidet man heute genauer:

  • Schwere Fehler: Wenn die Einladung komplett fehlte oder der Versammlungsleiter gar nicht zuständig war, bleibt der Beschluss meist ungültig.
  • Leichte Fehler: Wenn nur kleine Regeln verletzt wurden, die nur einzelne Mitglieder schützen, muss das Mitglied den Fehler sofort rügen (kritisieren). Tut es das nicht, wird der Beschluss meistens wirksam.

Der Weg zum Gericht

Wenn man gegen einen Beschluss vorgehen will, muss man oft eine Feststellungsklage beim Gericht einreichen. Experten streiten darüber, ob man hier die strengen Regeln aus dem Aktienrecht (mit kurzen Fristen von einem Monat) übernehmen sollte. Viele Fachleute befürworten das, um schnell Klarheit für den Verein zu schaffen.


Rechtliche Fragen im Verein können kompliziert sein und weitreichende Folgen haben. Für eine individuelle Beratung und rechtssichere Gestaltung Ihrer Vereinssatzung sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen.

RA und Notar Krau

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