
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
In einem Verein werden wichtige Entscheidungen durch Beschlüsse getroffen. Das passiert meistens in der Mitgliederversammlung. Rechtlich gesehen ist ein Beschluss kein Vertrag zwischen den Mitgliedern. Es ist vielmehr ein gemeinsamer Akt, bei dem der Wille des Vereins gebildet wird. Die Mitglieder geben ihre Stimme dabei gegenüber dem Versammlungsleiter ab.
Grundsätzlich hat jedes Mitglied das Recht, bei Abstimmungen teilzunehmen. Normalerweise gilt der Grundsatz: Ein Mitglied, eine Stimme. Dieses Recht ist fest mit der Mitgliedschaft verbunden.
Manchmal kann ein Mitglied nicht selbst an einer Versammlung teilnehmen. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten und Regeln:
Nicht immer darf jedes Mitglied in jeder Situation abstimmen. Es gibt zwei wichtige Fälle:
Ein Verein kann in seiner Satzung festlegen, dass bestimmte Gruppen (zum Beispiel Ehrenmitglieder oder Fördermitglieder) kein Stimmrecht haben. Auch kann man das Wählen an Bedingungen knüpfen, wie etwa die pünktliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
Ein Mitglied darf nicht mitstimmen, wenn es um ein Geschäft zwischen ihm selbst und dem Verein geht. Auch wenn der Verein plant, das Mitglied zu verklagen (oder einen Rechtsstreit zu beenden), muss dieses Mitglied draußen bleiben. Man möchte so verhindern, dass jemand nur im eigenen Interesse und gegen das Wohl des Vereins stimmt.
Im Gegensatz zum Aktienrecht sind im Vereinsrecht Mehrstimmrechte erlaubt. Das bedeutet, manche Mitglieder können laut Satzung mehr als eine Stimme haben. Das ist oft bei Dachverbänden so: Ein großer Regionalverein hat dann mehr Stimmen als ein kleiner Dorfverein.
Mitglieder können sich untereinander absprechen, wie sie wählen wollen (Stimmbindungsverträge). Das ist grundsätzlich erlaubt. Aber Achtung: Der Stimmenkauf (Geld gegen Stimme) ist streng verboten und sittenwidrig. Solche Verträge sind ungültig.
Die Stimmabgabe ist eine rechtliche Erklärung gegenüber dem Verein.
Das Gesetz schreibt nicht vor, ob man die Hand heben, aufstehen oder einen Zettel ausfüllen muss. Meistens regelt das die Satzung. Wenn dort nichts steht, entscheidet der Versammlungsleiter. Auch elektronische Abstimmungen (zum Beispiel per E-Mail oder Online-Tool) sind heute möglich.
Das Gesetz sagt: Theoretisch kann sogar ein einzelnes Mitglied einen Beschluss fassen, wenn kein anderer kommt. Da das unpraktisch ist, haben fast alle Vereine eine Regel in der Satzung: Es müssen zum Beispiel mindestens 25 % aller Mitglieder da sein, damit abgestimmt werden darf.
Normalerweise gewinnt die einfache Mehrheit. Das bedeutet: Es gibt mehr „Ja“-Stimmen als „Nein“-Stimmen. Enthaltungen werden dabei einfach nicht mitgezählt.
Das ist der schwierigste Teil des Vereinsrechts. Wenn bei einer Wahl etwas schiefgeht (z. B. jemand wurde nicht eingeladen), stellt sich die Frage: Ist der Beschluss trotzdem gültig?
Bisher sagen die Gerichte oft: Wenn ein Fehler passiert ist, ist der Beschluss sofort nichtig (also ungültig). Aber das führt zu Unsicherheit. Deshalb unterscheidet man heute genauer:
Wenn man gegen einen Beschluss vorgehen will, muss man oft eine Feststellungsklage beim Gericht einreichen. Experten streiten darüber, ob man hier die strengen Regeln aus dem Aktienrecht (mit kurzen Fristen von einem Monat) übernehmen sollte. Viele Fachleute befürworten das, um schnell Klarheit für den Verein zu schaffen.
Rechtliche Fragen im Verein können kompliziert sein und weitreichende Folgen haben. Für eine individuelle Beratung und rechtssichere Gestaltung Ihrer Vereinssatzung sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen