Hier ist eine leicht verständliche Zusammenfassung der rechtlichen Probleme, die entstehen, wenn Gesellschafter über die Gültigkeit ihrer Beschlüsse streiten.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz für Personengesellschaften (das sogenannte MoPeG). Dieses Gesetz hat die Regeln für Firmen wie die OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder die KG (Kommanditgesellschaft) stark verändert. Früher war es so: Wenn ein Beschluss der Gesellschafter Fehler hatte, war er meistens sofort komplett ungültig (nichtig). Man musste dann vor Gericht gegen alle anderen Mitgesellschafter klagen, um das feststellen zu lassen.
Heute gibt es für OHG und KG ein moderneres System, ähnlich wie bei Aktiengesellschaften. Man klagt nun direkt gegen die Firma und nicht mehr gegen die einzelnen Personen. Doch für die einfache GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gilt oft noch das alte System. In einem aktuellen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) geklärt, wie mit alten Fehlern umzugehen ist und welche prozessualen Fallen dabei lauern.
In dem Fall, den das oberste deutsche Zivilgericht entscheiden musste, ging es um eine KG. Eine Gesellschafterin wurde per Beschluss aus der Firma ausgeschlossen. Sie wehrte sich dagegen und klagte.
Im Vertrag der Firma stand, dass man innerhalb von zwei Monaten klagen muss. Die Frau klagte rechtzeitig, aber sie unterlief einen Fehler: Sie verklagte zuerst nur die sogenannten Kommanditisten (die Partner, die nur begrenzt haften). Den voll haftenden Chef (Komplementär) verklagte sie erst viel später, als die Frist eigentlich schon abgelaufen war.
Während der Prozess noch lief, machten die restlichen Gesellschafter einfach weiter. Sie wandelten die KG in eine GmbH um. Damit wollten sie vollendete Tatsachen schaffen. Sie hofften wohl, dass die Klägerin nun gar keine Chance mehr hätte, in die Firma zurückzukehren, weil die alte Firma rechtlich gar nicht mehr existierte.
Der BGH musste zwei schwierige Fragen klären: War die Klage überhaupt zulässig, obwohl nicht alle Gegner gleichzeitig verklagt wurden? Und hatte die Klägerin nach der Umwandlung in eine GmbH überhaupt noch ein rechtliches Interesse an dem Urteil?
Das Gericht entschied sehr arbeitnehmer- bzw. klägerfreundlich. Es sagte: Man muss nicht zwingend alle Gesellschafter gleichzeitig in einem einzigen Paket verklagen. Rechtlich gesehen kann man gegen jeden Mitgesellschafter einzeln vorgehen.
Das hat einen großen Vorteil für Kläger: Wenn man einen Gegner vergisst oder bei einem die Frist verpasst, kann die Klage gegen die anderen trotzdem weitergehen. Es gibt keine Pflicht, dass das Gericht über alle Beteiligten gleichzeitig und einheitlich entscheiden muss. Das nennt man in der Fachsprache: Es liegt keine „notwendige Streitgenossenschaft“ vor.
Die Gegenseite argumentierte, dass der Prozess sinnlos geworden sei, da die Firma nun eine GmbH ist. Doch der BGH sah das anders. Die Klägerin hat immer noch ein berechtigtes Interesse daran, dass das Gericht feststellt: „Dein Rauswurf war damals ungültig.“
Obwohl das Urteil rechtlich logisch ist, bringt es in der Praxis große Probleme mit sich. Experten kritisieren die Entscheidung des BGH teilweise, weil sie zu einem „Rechts-Chaos“ führen kann.
Stellen Sie sich vor: Ein Gericht sagt gegenüber Gesellschafter A, dass der Rauswurf ungültig war. Ein anderes Gericht sagt gegenüber Gesellschafter B (bei dem vielleicht die Frist verpasst wurde), dass der Rauswurf gültig ist. Das Ergebnis wäre absurd: Die Person wäre für den einen Partner noch Gesellschafter, für den anderen aber nicht mehr. Die Firma wäre in einem solchen Zustand kaum noch handlungsfähig, weil niemand weiß, wer eigentlich abstimmen darf.
Viele Juristen finden, es wäre klüger gewesen, wenn man immer die Gesellschaft als Ganzes verklagen müsste. Das würde sicherstellen, dass das Urteil für alle Beteiligten gleichermaßen gilt. Bei der OHG und KG ist das durch das neue Gesetz seit 2024 nun auch so geregelt. Für die GbR bleibt es aber beim alten, komplizierten Modell.
Das Urteil zeigt, dass das alte „Feststellungsmodell“ (jeden Gesellschafter einzeln verklagen) sehr fehleranfällig ist. Für viele Firmen, die noch nach diesem alten Modell funktionieren, ist das eine Warnung.
Weil das Gesetz für die GbR und ähnliche kleine Gesellschaften keine klaren, modernen Regeln für Streitigkeiten vorsieht, sollten diese Firmen selbst aktiv werden. Sie können in ihren Verträgen festlegen, dass sie die modernen Regeln der OHG/KG freiwillig übernehmen möchten. Das nennt man „Opt-in“.
Wer Mitglied in einer Personengesellschaft ist, sollte seinen Gesellschaftsvertrag prüfen lassen. Wenn dort noch das alte System gilt, riskiert man bei Streitigkeiten jahrelange Prozesse mit unklarem Ausgang.
Der BGH bleibt zwar bei seiner Linie, dass man nicht alle Gegner gleichzeitig verklagen muss. Das hilft zwar dem Einzelnen, der einen Fehler bei der Klage macht, schadet aber der Stabilität der gesamten Firma. Der sicherste Weg für alle Beteiligten ist es, klare Regeln im Vertrag zu vereinbaren, die sich am modernen Aktien- oder Handelsrecht orientieren. So lassen sich „mitgliederverdrängende“ Tricks und juristische Sackgassen am besten vermeiden.