Beschränkte Erbenhaftung für vom Nachlassverwalter verursachte Steuerschulden

Januar 19, 2018
KI generiertes Symbolbild

Beschränkte Erbenhaftung für vom Nachlassverwalter verursachte Steuerschulden

BFH VII R 35/13

Urteil 10.11.2015

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 2015 (VII R 35/13) behandelt die Haftung von Erben für Steuerschulden,

die durch die Tätigkeit eines Nachlassverwalters verursacht wurden.

Im vorliegenden Fall war der Vater der Klägerin Kommanditist eines Immobilienfonds und verstarb im November 2002.

Nach seinem Tod wurde auf Antrag der Erben eine Nachlassverwaltung angeordnet, wobei der Nachlassverwalter

die Kommanditbeteiligung kündigte, was zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führte.

Beschränkte Erbenhaftung für vom Nachlassverwalter verursachte Steuerschulden

Das Finanzamt setzte aufgrund dieses Veräußerungsgewinns eine Einkommensteuernachzahlung fest, die die Klägerin zunächst beglich.

Sie berief sich jedoch auf die beschränkte Erbenhaftung gemäß Paragraf 1975 BGB und verlangte die Erstattung der gezahlten Steuerbeträge.

Das Finanzgericht wies ihre Klage ab und argumentierte, dass es sich um Eigenschulden der Erben handle und diese auch nach Anordnung der Nachlassverwaltung haften würden.

Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und entschied zugunsten der Klägerin.

Die streitigen Steuerbeträge seien als Nachlassverbindlichkeiten anzusehen, da sie durch die Tätigkeit des Nachlassverwalters entstanden seien.

Damit könne sich die Klägerin auf die beschränkte Erbenhaftung berufen.

Der BFH stellte klar, dass die Erben im Falle einer Nachlassverwaltung für Verbindlichkeiten, die durch den Nachlassverwalter verursacht werden,

nur mit dem Nachlass haften und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.

Beschränkte Erbenhaftung für vom Nachlassverwalter verursachte Steuerschulden

Folglich wurde das Finanzamt dazu verpflichtet, der Klägerin den Erstattungsbetrag in Höhe von 18.146,31 Euro zurückzuzahlen.

Dieses Urteil stärkt die Position von Erben, die in vergleichbaren Fällen durch Nachlassverwaltung verursachte Steuerschulden

nicht mit ihrem eigenen Vermögen begleichen müssen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge