Beschwerde eines Nichterben im Erbscheinsverfahren – OLG Saarbrücken 5 W 14/20
Sachverhalt:
Der Erblasser verstarb und hinterließ einen Erbvertrag, in dem er seine Ehefrau als Alleinerbin einsetzte.
Nach dem Tod der Ehefrau wurde der Erbvertrag erneut eröffnet, enthielt aber keine weiteren Verfügungen.
Der Sohn des Erblassers (Beteiligter zu 1) erklärte daraufhin die Ausschlagung der Erbschaft.
Später beantragte die Enkelin des Erblassers (Beteiligte zu 2) die Erteilung eines Erbscheins, der sie und ihren Bruder (Beteiligter zu 3) als Erben auswies.
Das Nachlassgericht entsprach dem Antrag.
Der Beteiligte zu 1) focht die Einziehung des Erbscheins an, da er die Erbschaft wirksam ausgeschlagen habe.
Problematik:
Entscheidung des OLG Saarbrücken:
Das OLG Saarbrücken verwarf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) als unzulässig.
Dieser war als Nichterbe nicht beschwerdeberechtigt.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für die Beschwerdeberechtigung im Erbscheinsverfahren und die Möglichkeit der Einziehung eines Erbscheins.
Er zeigt auf, dass ein Nichterbe nicht beschwerdeberechtigt ist und dass ein Erbschein eingezogen werden kann, wenn er unrichtig ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.