Beschwerdeberechtigung bei unrichtiger Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein

Juni 17, 2019

Beschwerdeberechtigung bei unrichtiger Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein

OLG Köln 2 Wx 3/19

RA und Notar Krau:

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 22.10.2018 befasst sich mit der Frage, wer berechtigt ist,

Beschwerde gegen einen Erbschein einzulegen, der ein Erbrecht unrichtig ausweist.

Sachverhalt:

Im vorliegenden Fall wurde ein Erbschein beantragt, der die Beteiligte zu 1) als Vorerbin und die Beteiligten zu 2) bis 4) als Nacherben auswies.

Die Beteiligten zu 2) bis 4) legten Beschwerde gegen den Erbschein ein, obwohl sie selbst kein Erbrecht beanspruchten und sogar bestritten, Nacherben zu sein.

Entscheidung des OLG:

Das OLG verwarf die Beschwerden der Beteiligten zu 2) bis 4) als unzulässig.

Wesentliche Punkte der Begründung:

Beschwerdeberechtigung bei unrichtiger Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein

  • Materielle Beschwerde: Eine Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten verletzt ist. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung negative Auswirkungen auf seine materielle Rechtsstellung hat.
  • Beschwerdebefugnis bei unrichtiger Erbscheinausweisung: Grundsätzlich kann auch die unrichtige Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein ein Beschwerderecht begründen, selbst wenn der Beschwerdeführer kein Erbrecht in Anspruch nimmt.   
  • Keine Beschwerdebefugnis im vorliegenden Fall: Im vorliegenden Fall fehlte es jedoch an einer Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 2) bis 4). Da sie kein Erbrecht beanspruchten und bestritten, Nacherben zu sein, hatte die Ausweisung als Nacherben im Erbschein keine negativen Auswirkungen auf ihre materielle Rechtsstellung.
  • Keine unmittelbare Beeinträchtigung: Die mögliche Beeinträchtigung der Rechte der Beteiligten zu 1) und der Enkel des Erblassers durch die unrichtige Ausweisung der Nacherben im Erbschein begründet keine Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 2) bis 4).
  • Keine Verletzung subjektiver Rechte: Der Umstand, dass die Beschwerdeführer aufgrund der unrichtigen Ausweisung im Erbschein möglicherweise mit Angelegenheiten behelligt werden, die sie nicht betreffen, stellt keine unmittelbare Verletzung ihrer subjektiven Rechte dar.

Fazit:

Beschwerdeberechtigung bei unrichtiger Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein

Der Beschluss des OLG Köln verdeutlicht die Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis im Erbscheinsverfahren.

Eine Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten verletzt ist.

Die unrichtige Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein begründet nur dann ein Beschwerderecht, wenn sie negative Auswirkungen auf die materielle Rechtsstellung des Beschwerdeführers hat.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Entscheidung ist relevant für die Praxis des Erbscheinsverfahrens.
  • Sie präzisiert die Anforderungen an die Beschwerdebefugnis bei unrichtiger Erbscheinausweisung.
  • Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die unrichtige Ausweisung im Erbschein zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Rechte des Beschwerdeführers führt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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