Beschwerdeberechtigung bei unrichtiger Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein
OLG Köln 2 Wx 3/19
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 22.10.2018 befasst sich mit der Frage, wer berechtigt ist,
Beschwerde gegen einen Erbschein einzulegen, der ein Erbrecht unrichtig ausweist.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall wurde ein Erbschein beantragt, der die Beteiligte zu 1) als Vorerbin und die Beteiligten zu 2) bis 4) als Nacherben auswies.
Die Beteiligten zu 2) bis 4) legten Beschwerde gegen den Erbschein ein, obwohl sie selbst kein Erbrecht beanspruchten und sogar bestritten, Nacherben zu sein.
Entscheidung des OLG:
Das OLG verwarf die Beschwerden der Beteiligten zu 2) bis 4) als unzulässig.
Wesentliche Punkte der Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Köln verdeutlicht die Voraussetzungen für die Beschwerdebefugnis im Erbscheinsverfahren.
Eine Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten verletzt ist.
Die unrichtige Ausweisung eines Erbrechts im Erbschein begründet nur dann ein Beschwerderecht, wenn sie negative Auswirkungen auf die materielle Rechtsstellung des Beschwerdeführers hat.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.