LAG Berlin Brandenburg 13 Ta 519/08

April 9, 2021

LAG Berlin Brandenburg 13 Ta 519/08

Beschluss vom 31.03.2008

Besitzeinräumungsrecht des Arbeitnehmers wegen verbotener Eigenmacht des Arbeitgebers

RA und Notar Krau

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied am 31.03.2008 gegen die Antragsgegnerin, die sofortige Beschwerde der Arbeitgeberin zurückzuweisen.

Eine schwangere Arbeitnehmerin hatte, basierend auf § 3 MuSchG, gegen ihre Arbeitgeberin geklagt, nachdem diese

eigenmächtig einen ihr zur privaten Nutzung überlassenen PKW von ihrem Grundstück entfernt hatte.

Das Arbeitsgericht Berlin gab dem Antrag der Arbeitnehmerin auf Wiedereinräumung des Besitzes am PKW statt und wies die Gegenanträge der Arbeitgeberin zurück.

Diese begehrte entweder die Besitzüberlassung oder die Feststellung eines Besitzrechts an dem Fahrzeug.

LAG Berlin Brandenburg 13 Ta 519/08

Das Gericht argumentierte, dass die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin den Besitz nicht entziehen dürfe, da die Voraussetzungen von § 861 Abs. 2 BGB nicht vorlagen.

Nach § 861 Abs. 1 BGB ist die verbotene Eigenmacht unzulässig, und ein sofortiger Rechtsschutz kann nur in Ausnahmefällen durchgesetzt werden.

Vertragsrechtliche Ansprüche der Arbeitgeberin seien hier irrelevant, da das possessorische Besitzschutzrecht nach § 863 BGB Vorrang hat.

Somit waren die Wideranträge der Arbeitgeberin im einstweiligen Verfügungsverfahren unzulässig.

Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragsgegnerin gemäß § 97 Abs. 1 ZPO auferlegt.

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht möglich.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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