Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Dezember 25, 2025

Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

BGH, Urteil vom 20.11.2025 – I ZR 73/24 

Diese Zusammenfassung erklärt Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2025. Es geht dabei um die Frage, was man vor einem deutschen Gericht überhaupt feststellen lassen darf und was nicht.


Einleitung in den Rechtsstreit

In diesem Fall standen sich ein Unternehmen, das Fernwärme liefert, und ein Verbraucherschutzverein gegenüber. Solche Vereine achten darauf, dass Firmen ihre Kunden fair behandeln. Das Fernwärmeunternehmen wollte vom Gericht etwas ganz Besonderes bestätigt bekommen. Sie wollten, dass das Gericht offiziell feststellt, dass eine bestimmte frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhin gültig ist.

Diese spezielle Rechtsprechung wird oft als Dreijahreslösung bezeichnet. Sie spielt eine große Rolle, wenn Kunden Geld von ihrem Energieversorger zurückfordern wollen. Das Unternehmen wollte Sicherheit haben. Es wollte wissen, ob es sich in zukünftigen Prozessen gegen Kunden auf diese alte Regel verlassen kann.

Die rechtliche Grundlage der Feststellungsklage

Damit Sie verstehen, warum das Gericht so entschieden hat, muss man einen Blick in das Gesetz werfen. In der Zivilprozessordnung, abgekürzt ZPO, gibt es den Paragrafen 256. Dieser erlaubt es Bürgern oder Firmen, eine sogenannte Feststellungsklage zu erheben.

Eine solche Klage ist aber an strenge Regeln geknüpft. Man kann nicht einfach jede beliebige Frage vom Richter beantworten lassen. Das Gesetz sagt deutlich: Man kann feststellen lassen, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht. Ein Rechtsverhältnis ist eine rechtliche Beziehung zwischen zwei Personen oder zwischen einer Person und einer Sache. Ein klassisches Beispiel ist ein Kaufvertrag oder ein Mietverhältnis.

Was ist eine abstrakte Rechtsfrage?

Das Fernwärmeunternehmen wollte in diesem Prozess jedoch kein konkretes Verhältnis zu einem einzelnen Kunden klären. Es wollte vielmehr eine Bestätigung für eine allgemeine rechtliche Regelung. In der Sprache der Juristen nennt man das eine abstrakte Rechtsfrage.

Das Unternehmen fragte das Gericht im Grunde: „Gilt die Meinung, die ihr vor ein paar Jahren hattet, heute immer noch für alle unsere Fälle?“ Für Laien klingt das sinnvoll, denn man möchte ja wissen, woran man ist. Für die Gerichte ist das jedoch ein Problem. Die Aufgabe von Richtern ist es nämlich nicht, allgemeine Rechtsgutachten zu schreiben oder ihre eigene Meinung für die Zukunft zu bestätigen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Unternehmens als unzulässig abgewiesen. Das bedeutet, das Gericht hat sich inhaltlich gar nicht erst damit befasst, ob die „Dreijahreslösung“ noch gut oder schlecht ist. Es hat lediglich gesagt: „Über so etwas entscheiden wir auf diesem Weg nicht.“

Die Richter erklärten, dass die Fortgeltung einer früheren Rechtsprechung kein Rechtsverhältnis im Sinne des Gesetzes ist. Es fehlt der Bezug zu einem echten, greifbaren Fall zwischen zwei Parteien. Würden Gerichte solche Fragen beantworten, würden sie wie Professoren handeln, die theoretische Aufsätze schreiben. Das ist aber nicht die Aufgabe der Justiz.

Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses

Das Problem der mangelnden Bestimmtheit

Ein weiterer Grund für das Scheitern der Klage war die Unklarheit der Anträge. Im deutschen Recht gibt es den Grundsatz der Bestimmtheit. Das bedeutet: Wenn Sie etwas von einem Gericht wollen, müssen Sie ganz genau sagen, was das ist. Ein Urteil muss so klar sein, dass man genau weiß, was ab morgen gilt.

Das Unternehmen nutzte Begriffe wie „unberührt bleiben“ oder „weiterhin gelten“. Für den BGH war das viel zu schwammig. Auch der Begriff der „Dreijahreslösung“ selbst ist nicht so eindeutig, wie es scheint. Er enthält viele weitere rechtliche Voraussetzungen, die im Antrag nicht genau erklärt wurden. Ein Richter könnte also gar nicht genau aufschreiben, was er da eigentlich bestätigt.

Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist

Dieses Urteil zeigt, dass man Gerichte nicht als allgemeine Beratungsstellen nutzen kann. Wenn Sie ein Problem mit einer Firma haben, müssen Sie konkret klagen. Sie können zum Beispiel klagen: „Ich möchte 500 Euro zurückhaben.“ Oder: „Stellt fest, dass mein Vertrag vom 1. Januar ungültig ist.“

Sie können aber nicht klagen: „Stellt fest, dass das Gesetz XY für mich immer vorteilhaft ausgelegt werden muss.“ Das Gericht schützt sich mit dieser Entscheidung vor einer Flut von Anfragen, die nur theoretischer Natur sind. Es spart seine Zeit für echte Konflikte auf, in denen es um tatsächliche Taten oder Verträge geht.

Zusatzaspekt: Was ist ein Streitgegenstand?

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Urteil noch ein zweites Thema angesprochen. Es ging darum, wie man einen Streitfall genau definiert. Das ist wichtig, wenn es zum Beispiel um Werbung geht, die verboten werden soll.

Die Richter stellten klar: Wenn ein Verein eine ganz bestimmte Werbung verbieten will, dann ist diese Werbung der Lebenssachverhalt. Auch wenn der Verein fünf verschiedene rechtliche Gründe nennt, warum die Werbung schlecht ist, bleibt es doch nur ein einziger Streitfall. Das Gericht sucht sich dann den Grund aus, der am besten passt, um die Werbung zu verbieten. Das sorgt für mehr Klarheit in Prozessen gegen Unternehmen, die sich nicht an Regeln halten.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der BGH mit diesem Urteil seine bisherige Linie treu bleibt. Hier sind die Kernpunkte für Sie:

  • Feststellungsklagen brauchen immer ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen Personen.
  • Rechtsgutachten oder die Klärung theoretischer Fragen leisten deutsche Gerichte nicht.
  • Anträge vor Gericht müssen glasklar und präzise formuliert sein.
  • Begriffe wie „die Dreijahreslösung“ sind für einen offiziellen Urteilsspruch oft zu ungenau.

Das Unternehmen ist in diesem Fall also gescheitert, weil es versucht hat, das Gericht für eine allgemeine Bestätigung seiner Rechtsauffassung einzuspannen. Das Gericht hat klargestellt, dass es nur für konkrete Streitigkeiten zuständig ist.

RA und Notar Krau

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