Bestellung eines Nachtragsliquidators und Löschung einer Grundschuld

August 27, 2025

RA und Notar Krau

Wenn das Grundbuch zur Sackgasse wird – Die Bedeutung der Nachtragsliquidation

Das Szenario, in dem eine im Handelsregister gelöschte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) weiterhin als Begünstigte einer Grundschuld im Grundbuch eines Grundstücks eingetragen ist, stellt ein erhebliches rechtliches und praktisches Problem dar.

Die Löschung eines solchen Rechts ist unerlässlich, um das Grundstück lastenfrei zu stellen, beispielsweise für einen Verkauf oder zur Aufnahme einer neuen Finanzierung.

Das zentrale Hindernis besteht darin, dass die gelöschte GmbH nicht mehr handlungsfähig ist, da ihre Vertretungsorgane, wie die Geschäftsführung oder reguläre Liquidatoren, ihre Funktionen niedergelegt haben. Da die Gesellschaft als Rechtspersönlichkeit rechtlich als „nicht mehr existent“ gilt, kann sie die für die Löschung der Grundschuld erforderliche Löschungsbewilligung nicht abgeben.  

In solchen Fällen ist die Einleitung einer Nachtragsliquidation das einzig verbleibende Instrument, um die temporäre Handlungsfähigkeit der ehemals gelöschten Gesellschaft wiederherzustellen.

Die Nachtragsliquidation ist ein gerichtliches Verfahren, das speziell für die Abwicklung von Vermögensgegenständen oder die Erfüllung von Verpflichtungen vorgesehen ist, die nach der Löschung einer Gesellschaft festgestellt werden.

Dieses Verfahren ist von der regulären Liquidation zu unterscheiden, die bereits mit der Löschung der Gesellschaft abgeschlossen wurde.

Ziel der Nachtragsliquidation ist es, die Gesellschaft durch die Bestellung eines Nachtragsliquidators zu befähigen, die notwendigen Restarbeiten, wie die Abgabe einer Löschungsbewilligung, durchzuführen.  

Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH findet sich in Paragraf 66 Abs. 5 GmbHG. Analog dazu gelten für andere Rechtsformen wie die Aktiengesellschaft die Vorschriften des  Paragraf 273 Abs. 4 AktG. Das Verfahren wird nicht automatisch durch das Registergericht eingeleitet; es bedarf vielmehr eines entsprechenden Antrags.  

Der Antrag kann nur von einem „Beteiligten“ gestellt werden, der ein „berechtigtes Interesse“ an der Nachtragsliquidation hat. Das Recht auf Antragstellung steht somit beispielsweise ehemaligen Gesellschaftern, Gläubigern der Gesellschaft oder Erben zu.

Der Eigentümer des mit der Grundschuld belasteten Grundstücks, der die Löschung zur Bereinigung der Grundbuchsituation benötigt, um beispielsweise das Grundstück zu verkaufen, gilt als ein solcher Beteiligter mit einem berechtigten Interesse.  

Zuständigkeit und Antragstellung

Der Antrag auf Bestellung eines Nachtragsliquidators ist beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, das als Registergericht für die zuletzt im Handelsregister eingetragene GmbH zuständig war.  

Wir entwerfen für Sie im Rahmen unserer Pauschalvergütung einen Antrag auf Bestellung von Rechtsanwalt Krau als Nachtragsliquidator. Den Antrag reichen Sie bei Gericht ein.

Die notarielle Eignungsversicherung

Nachdem sich das Registergericht positiv zu meiner Bestellung geäußert hat, gebe ich bei einem Notar eine notarielle Eignungsversicherung ab, die an das Registergericht gesendet wird.

Rolle und Aufgaben des Nachtragsliquidators

Die Bestellung durch das Gericht

Mit dem gerichtlichen Beschluss wird der Nachtragsliquidator offiziell bestellt und erhält die Befugnis, im Namen der ehemals gelöschten GmbH zu handeln. Obwohl die Gesellschaft aus dem Register gestrichen wurde, hört sie nicht auf zu existieren, solange noch Vermögenswerte vorhanden sind.

Der Nachtragsliquidator tritt als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft an die Stelle der früheren Geschäftsführung oder Liquidatoren und ist somit handlungsfähig.  

Die Bestellung durch das Gericht gilt als die grundlegende „Ernennungsurkunde“, die dieser Person die Befugnis gibt, die notwendigen Abwicklungsmaßnahmen vorzunehmen.  

Wichtig ist die Rechtskraft der Ernennungsurkunde. Diese tritt nach einem Monat ein. Ich lasse mir die Rechtskraft vom Gericht bescheinigen und kann dann Ihr störendes Recht im Grundbuch löschen.

Aufgaben und Befugnisse

Die Befugnisse eines Nachtragsliquidators sind auf den Zweck der Abwicklung des nachträglich aufgefundenen Vermögens beschränkt. Er hat nicht die Aufgabe, die Gesellschaft fortzuführen. Seine vorrangigen Pflichten entsprechen denjenigen eines regulären Liquidators nach Paragrafen 70-73 GmbHG.  

Im spezifischen Fall der Grundschuldlöschung umfassen die Aufgaben des Nachtragsliquidators die folgenden Schritte:

Sachverhaltsklärung:

Der Nachtragsliquidator prüft das Grundbuch, um die genaue Art der Grundschuld (z. B. eine Briefgrundschuld) und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte zu klären.  

Erteilung der Löschungsbewilligung:

Als Vertreter der gelöschten Gesellschaft erteilt er die notwendige Löschungsbewilligung für die Grundschuld.  

Vertretung:

Er vertritt die GmbH in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen, die für die Abwicklung notwendig sind, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Notar und dem Grundbuchamt.  

Die Löschungsbewilligung ist ein unverzichtbares Dokument, um die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch zu erreichen.

Es handelt sich dabei um die schriftliche, notariell beglaubigte Zustimmung des Grundschuldgläubigers (hier die GmbH, vertreten durch den Nachtragsliquidator) zur Löschung des Rechts. Ich als Nachtragsliquidator liefere Ihnen eine Löschungsbewilligung in öffentlich beglaubigter Form, so dass Sie zeitnah das Recht löschen lassen können.

Aufschlüsselung der Gesamtkosten

Gerichtskosten:

Für die Bestellung des Nachtragsliquidators wird von den Gerichten häufig ein pauschaler Geschäftswert von 60.000 € angesetzt. Auf dieser Grundlage fallen gemäß Paragraf 67 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG und der Gebührentabelle A in der Regel Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.400 € an.

Der Antragsteller kann jedoch eine Reduzierung des Geschäftswertes beantragen, wenn dieser Wert im Einzelfall nicht angemessen erscheint.  

Vergütung des Nachtragsliquidators:

Die Vergütung des Nachtragsliquidators ist nicht gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, da es sich nicht um eine typische Anwaltstätigkeit handelt. Die Höhe der Vergütung hängt vom individuellen Aufwand und den Besonderheiten des Falls ab und sollte daher vor der Beauftragung mit dem Antragsteller vereinbart werden. Mögliche Vergütungsmodelle sind ein Stundenhonorar, ein Pauschalhonorar oder eine analoge Anwendung der Regelungen für Insolvenzverwalter.  

Rechtsanwalt Krau führt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ständig bundesweit Nachtragsliquidationen durch. Bei Interesse sollten Sie Kontakt mit unserem Büro aufnehmen. Wir bieten günstige Vergütungspauschalen! Es gibt keine verdeckten Mehrkosten!

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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