Sachverhalt:
Eine Großmutter übertrug im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück nebst Anteilen an einer Forstinteressentenschaft auf ihre minderjährige Enkelin.
Gleichzeitig wurde zugunsten der Eltern der Enkelin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an dem Grundstück vereinbart, ohne dass weitere Regelungen zum Nießbrauch getroffen wurden.
Das Grundbuchamt verlangte für die Eintragung der Eigentumsumschreibung und des Nießbrauchsrechts die Genehmigung eines Ergänzungspflegers für die minderjährige Enkelin.
Entscheidung des Gerichts:
Das Oberlandesgericht Celle wies die Beschwerde der Antragsteller (Großmutter und Eltern der Enkelin) gegen die Entscheidung des Grundbuchamts zurück.
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Genehmigung des Übertragungsvertrags wurde als notwendig erachtet.
Begründung:
Genehmigungspflicht:
Rechtlicher Vorteil:
Nießbrauch und Kosten:
Abweichung von früherer Rechtsprechung:
Fazit:
Das OLG Celle hob die Bedeutung des Schutzes Minderjähriger bei Grundstücksübertragungen hervor.
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist notwendig, wenn die Gefahr besteht,
dass die Minderjährigen durch die Übertragung über die dingliche Haftung hinaus persönlich haftbar werden.
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