FG Hamburg 3 V 12/17
Besteuerung gemischter Schenkungen
Einzelbewertung des vorbehaltenen Wohnrechts
Beschluss vom 14.03.2017
Zusammenfassung RA und Notar Krau:
Der Kläger erhielt im Rahmen einer gemischten Schenkung ein Hausgrundstück.
Die Schenkerin behielt sich ein lebenslanges Wohnrecht vor und der Kläger verpflichtete sich zur Pflege der Schenkerin sowie zur Zahlung einer Leibrente.
Nach dem Umzug der Schenkerin in ein Pflegeheim wurden die im Grundbuch eingetragenen Lasten gelöscht.
Streitig war die Bewertung des Wohnrechts und der Pflegeverpflichtung im Rahmen der Schenkungsteuer.
Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg:
Das Finanzgericht Hamburg wies den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Schenkungsteuerbescheids zurück.
Begründung:
Das Finanzgericht bestätigte die Vorgehensweise des Finanzamts, bei der gemischten Schenkung die aktuellen steuerrechtlichen Bewertungen zugrunde zu legen.
Fazit:
Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die Bewertung des Wohnrechts und der Pflegeverpflichtung durch das Finanzamt im Rahmen der Schenkungsteuer rechtmäßig war.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften bei gemischten Schenkungen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.