FG Hamburg 3 V 12/17

Juni 8, 2022

FG Hamburg 3 V 12/17

Besteuerung gemischter Schenkungen

Einzelbewertung des vorbehaltenen Wohnrechts

Beschluss vom 14.03.2017

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Der Kläger erhielt im Rahmen einer gemischten Schenkung ein Hausgrundstück.

Die Schenkerin behielt sich ein lebenslanges Wohnrecht vor und der Kläger verpflichtete sich zur Pflege der Schenkerin sowie zur Zahlung einer Leibrente.

Nach dem Umzug der Schenkerin in ein Pflegeheim wurden die im Grundbuch eingetragenen Lasten gelöscht.

Streitig war die Bewertung des Wohnrechts und der Pflegeverpflichtung im Rahmen der Schenkungsteuer.

FG Hamburg 3 V 12/17

Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg:

Das Finanzgericht Hamburg wies den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Schenkungsteuerbescheids zurück.

Begründung:

  1. Gemischte Schenkung:

Das Finanzgericht bestätigte die Vorgehensweise des Finanzamts, bei der gemischten Schenkung die aktuellen steuerrechtlichen Bewertungen zugrunde zu legen.

  1. Wohnrecht:
  • Das Finanzgericht entschied, dass der Jahreswert des Wohnrechts gemäß § 16 BewG auf den durch 18,6 geteilten Wert der Wohnung zu begrenzen ist.
  • Diese Begrenzung entspricht einer angemessenen Rendite und verhindert, dass der Kapitalwert der Nutzungen den Wert des Wirtschaftsguts übersteigt.
  1. Pflegeverpflichtung:
  • Das Finanzgericht berücksichtigte die Pflegeverpflichtung des Klägers nur für die im Vertrag vereinbarte Dauer, d.h. solange die Schenkerin in der Wohnung lebte.
  • Die von den Parteien getroffene Verständigung über die Höhe des Pflegeaufwands wurde als wirksam angesehen.
  • Ein höherer Zeitaufwand für die Pflege wurde vom Kläger nicht glaubhaft gemacht.

FG Hamburg 3 V 12/17

Fazit:

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die Bewertung des Wohnrechts und der Pflegeverpflichtung durch das Finanzamt im Rahmen der Schenkungsteuer rechtmäßig war.

Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften bei gemischten Schenkungen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg zeigt die Anwendung des § 16 BewG bei der Bewertung von Wohnrechten.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass die Pflegeverpflichtung nur für die vertraglich vereinbarte Dauer zu berücksichtigen ist.
  • Die Entscheidung betont die Bedeutung von Verständigungen zwischen den Parteien im Steuerverfahren.
RA und Notar Krau

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