Bestimmtheitsanforderungen an Vorschussklage wegen mehrerer Mängel
KG Urteil vom 13.6.2025 – 7 U 71/22
Es gab einen Streit um Bauarbeiten. Zwei Parteien trafen sich vor Gericht. Eine Partei war die Klägerin. Sie ist eine Baufirma. Die andere Partei war die Beklagte. Sie ist die Vermieterin eines Gebäudes. Im Jahr 2016 schlossen sie einen Vertrag. Das Gebäude war ein Bürohaus. Es sollte umgebaut werden. Es sollte ein Heim für Flüchtlinge werden. Die Baufirma führte die Arbeiten aus. Im September 2016 war das Haus fertig. Es wurde übergeben. Menschen zogen dort ein.
Jahre später gab es Ärger. Das war im Dezember 2020. Es gab einen Wasserschaden. Wasser lief aus den Duschen. Das Wasser lief in die Wände. Es gab Schimmel. Auch ein Nachbar-Gebäude wurde nass. Das Nachbar-Gebäude war eine Gewerbehalle. Die Vermieterin gab der Baufirma die Schuld. Sie sagte: Die Arbeit war mangelhaft. Die Fugen aus Silikon waren kaputt. Das Gefälle im Boden war falsch. Das Wasser konnte nicht ablaufen. Es gab auch Probleme mit der Lüftung. Auch die Brandmeldeanlage soll fehlerhaft gewesen sein.
Die Baufirma wollte noch Geld haben. Es fehlte noch Lohn für die Arbeit. Die Baufirma klagte vor dem Landgericht. Das Landgericht ist die erste Stufe im Prozess. Die Vermieterin wollte aber nicht zahlen. Sie drehte den Spieß um. Sie erhob eine sogenannte Widerklage.
Was ist eine Widerklage? Das ist ein Gegenangriff vor Gericht. Der Beklagte verklagt den Kläger im selben Prozess. Die Vermieterin forderte Geld von der Baufirma. Sie wollte einen Vorschuss. Ein Vorschuss ist Geld für eine Reparatur. Man bekommt es, bevor man den Schaden behebt. Die Vermieterin wollte 120.000 Euro haben. Damit wollte sie die Mängel beseitigen lassen. Sie wollte auch Schäden bezahlen, die durch das Wasser entstanden waren. Das nennt man Mangelfolgeschaden.
Zusätzlich stellte sie einen Feststellungsantrag. Was ist ein Feststellungsantrag? Hier will man kein direktes Geld. Man will, dass das Gericht etwas bestätigt. Das Gericht soll sagen: „Ja, die Baufirma muss auch alle zukünftigen Kosten zahlen.“ Das ist wichtig, wenn man die genaue Summe noch nicht kennt.
Das Landgericht Berlin entschied zuerst. Das Urteil fiel im September 2022. Die Baufirma gewann. Sie bekam ihren restlichen Lohn. Die Vermieterin verlor ihre Widerklage. Sie bekam kein Geld für die Mängel. Die Vermieterin war unzufrieden. Sie legte Berufung ein. Die Berufung ist die nächste Instanz. Ein höheres Gericht prüft den Fall noch einmal. Dieses höhere Gericht war hier das Kammergericht.
Das Kammergericht prüfte den Fall. Aber auch hier hatte die Vermieterin keinen Erfolg. Die Richter wiesen die Klage ab. Der Grund ist sehr wichtig für alle Bauprozesse. Die Klage war nicht unbegründet. Sie war unzulässig. Was bedeutet unzulässig? Es bedeutet: Die Klage war formell falsch. Das Gericht durfte gar nicht über den Inhalt entscheiden. Die Form der Klage verletzte die Regeln der Zivilprozessordnung. Die Zivilprozessordnung ist das Regelbuch für Gerichte. Man kürzt sie „ZPO“ ab.
Das Gesetz verlangt Klarheit. Das steht in Paragraph 253 der ZPO. Eine Klage muss bestimmt sein. Das nennt man den Bestimmtheitsgrundsatz. Man muss genau sagen, wofür man Geld will. Die Vermieterin forderte pauschal 120.000 Euro. Sie warf alle Mängel in einen Topf. In dem Topf waren die Duschen. In dem Topf war die Lüftung. In dem Topf war die Brandmeldeanlage. Das Gericht sagte: Das geht nicht. Jeder Mangel ist ein eigener Streitpunkt. Juristen nennen das Streitgegenstand.
Was ist ein Streitgegenstand? Das ist der einzelne Lebenssachverhalt. Der Mangel an der Lüftung ist ein Sachverhalt. Der Mangel an den Duschen ist ein anderer Sachverhalt. Sogar bei den Duschen gab es verschiedene Fehler. Es fehlten Dichtungen. Die Fugen rissen ab. Das Gefälle war falsch. Jeder dieser Punkte muss einzeln bewertet werden. Man muss jedem Mangel einen Preis geben. Man muss sagen: „Für die Lüftung will ich 5.000 Euro.“ Und: „Für die Fugen will ich 10.000 Euro.“ Man darf nicht einfach sagen: „Gebt mir 120.000 Euro für alles.“
Die Vermieterin hat das nicht getan. Sie hat keine Liste mit Einzelpreisen gemacht. Das Gericht hatte sie darauf hingewiesen. Das war im Dezember 2024. Aber die Vermieterin besserte nicht ausreichend nach. Sie reichte zwar Rechnungen ein. Aber sie ordnete die Rechnungen nicht den Mängeln zu. Man konnte nicht erkennen, welche Rechnung zu welchem Fehler gehört. Das Gericht konnte den Rahmen des Streits nicht abstecken. Deshalb war die Klage unzulässig.
Die Vermieterin wollte auch die Feststellung für weitere Kosten. Auch das lehnte das Gericht ab. Es gab kein Feststellungsinteresse mehr. Was ist ein Feststellungsinteresse? Das ist ein berechtigter Grund für diese Klageart. Man darf nur auf Feststellung klagen, wenn man den Betrag noch nicht kennt. Oder wenn der Schaden noch wächst. Aber hier war die Situation anders. Die Reparaturen waren schon fertig. Das hatte die Anwältin der Vermieterin selbst gesagt. Die Arbeiten waren seit geraumer Zeit abgeschlossen. Alle Rechnungen lagen vor. Die Schadensentwicklung war beendet.
Wenn man alle Kosten kennt, muss man rechnen. Man muss eine Leistungsklage erheben. Eine Leistungsklage fordert einen konkreten Betrag. Man sagt: „Zahle mir genau 45.300 Euro.“ Die Feststellungsklage ist dann nur die zweite Wahl. Sie ist subsidiär. Das bedeutet: Sie tritt zurück, wenn etwas Besseres möglich ist. Die Leistungsklage ist besser. Sie klärt den Streit endgültig. Eine Feststellungsklage klärt nur das Prinzip. Da die Vermieterin alle Zahlen hatte, hätte sie rechnen müssen. Sie hätte ihre Klage ändern müssen. Das hat sie nicht getan. Deshalb war auch dieser Teil der Klage unzulässig.
Es gab noch einen kleinen Punkt. Die Vermieterin hatte sich auch über die Brandmeldeanlage beschwert. Diesen Punkt hatte das erste Gericht schon abgelehnt. Es sagte: Die Mängel waren erledigt. Es gab Nachweise dafür. Die Vermieterin wollte das im Berufungsverfahren ändern. Aber sie hat in ihrer Begründung nichts dazu geschrieben. Eine Berufung muss man begründen. Man muss genau sagen, warum das erste Urteil falsch war. Man muss den Fehler des Richters aufzeigen. Die Vermieterin schrieb viel Text. Aber sie schrieb nichts zu den Gründen der Ablehnung bei der Brandmeldeanlage. Sie wiederholte nur alte Argumente. Das reicht nicht aus. Das Gesetz ist hier streng. Das steht in Paragraph 520 der ZPO. Ohne Begründung prüft das höhere Gericht diesen Teil nicht. Deshalb wurde auch dieser Teil sofort verworfen.
Dieses Urteil ist eine Warnung. Es richtet sich an Bauherren und Anwälte. Wer Geld für Mängel will, muss genau arbeiten. Es reicht nicht, einen großen Schaden zu haben. Man muss den Schaden sortieren. Man muss jeden einzelnen Fehler benennen. Man muss jedem Fehler einen Geldbetrag zuordnen. Man darf keine Pauschalsummen fordern. Das gilt besonders, wenn es viele verschiedene Mängel sind. Mehrere Mängel sind mehrere Streitgegenstände.
Außerdem muss man die richtige Klageart wählen. Will man einen Vorschuss? Dann darf die Reparatur noch nicht fertig sein. Ist die Reparatur schon fertig? Dann kann man keinen Vorschuss mehr verlangen. Man verlangt dann Schadenersatz oder Erstattung. Kennt man die genauen Kosten? Dann muss man die genaue Summe fordern. Man darf dann nicht mehr auf Feststellung klagen. Wer diese formellen Regeln missachtet, verliert den Prozess. Es ist egal, ob die Baufirma wirklich schlecht gearbeitet hat. Das Gericht schaut sich die Arbeit gar nicht erst an. Die Klage scheitert schon vorher an den Formalien. Genau das ist hier passiert. Die Vermieterin bekommt kein Geld.
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