BAG 2 AZR 140/12
Urteil vom 24.01.2013
Bestimmung der Betriebsgröße Paragraf 23 I 3 KSchG
Am 24. Januar 2013 entschied das Bundesarbeitsgericht über die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Bestimmung der Betriebsgröße gemäß Paragraf 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG.
Das Urteil besagt, dass Leiharbeitnehmer im Betrieb bei der Bestimmung der Betriebsgröße berücksichtigt werden müssen, wenn ihr Einsatz auf einem regelmäßig vorhandenen Personalbedarf beruht.
Der Kläger war seit Juli 2007 bei der Beklagten beschäftigt und erhielt im November 2009 eine Kündigung zum Jahresende.
Er klagte gegen die Kündigung und verlangte im Erfolgsfall Annahmeverzugslohn für die Zeit von Januar bis Mai 2010, im Misserfolgsfall Urlaubsabgeltung.
Die Beklagte argumentierte, sie habe nicht mehr als zehn eigene Arbeitnehmer beschäftigt, und die Leiharbeitnehmer seien bei der Bestimmung der Betriebsgröße nicht mitzuzählen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte die Klage abgewiesen.
Das BAG hob das Urteil des LAG Nürnberg teilweise auf und verwies den Fall zurück.
Es stellte fest, dass zur Bestimmung der Betriebsgröße auch Leiharbeitnehmer zu zählen sind, wenn ihr Einsatz auf einem regelmäßigen Beschäftigungsbedarf basiert.
Somit könnte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden, was vom LAG neu zu prüfen ist.
Die Klage des Arbeitnehmers war daher teilweise erfolgreich, und das Verfahren wird weitergeführt.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen