Bestimmung des anwendbaren Rechts bei internationalen Sachverhalten
OLG Düsseldorf I-25 Wx 8/11
Der Fall dreht sich um die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für einen Erblasser deutscher Staatsangehörigkeit und seine Ehefrau, die er in Kasachstan geheiratet hatte.
Hintergrund:
Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und mit der Beteiligten zu 1 verheiratet. Aus seiner ersten Ehe stammte die Beteiligte zu 2.
Nach dem Tod des Erblassers beantragten die Beteiligten zu 1 und 2 die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins.
Das Amtsgericht Mettmann lehnte den Antrag ab, da es Zweifel an der Anwendbarkeit deutschen Güterrechts
hatte und somit die Erbquote der Beteiligten zu 1 nicht bestimmen konnte.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Düsseldorf änderte den Beschluss des Amtsgerichts und ordnete die Erteilung des Erbscheins an.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind zu je ½ Anteil Erben geworden.
Begründung:
Konsequenzen:
Der Erbschein ist mit den Erbquoten von je ½ für die Ehefrau und die Tochter zu erteilen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Der Fall zeigt die Komplexität der Bestimmung des anwendbaren Rechts bei internationalen Sachverhalten.
Durch die Gesamtverweisung und die Rückverweisung im internationalen Privatrecht kann sich das anwendbare Recht ändern.
Im vorliegenden Fall führte dies dazu, dass deutsches Güterrecht Anwendung fand und der Erbteil der Ehefrau erhöht wurde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.