Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers – OLG Hamm 10 W 108/18
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte drei Ehen geführt und aus erster und zweiter Ehe jeweils zwei Töchter.
Er errichtete ein handschriftliches Testament, in dem er „seine Kinder“ als Erben einsetzte, aber nur die Töchter aus zweiter Ehe namentlich benannte.
Nach seinem Tod in Tunesien beantragten die Töchter aus zweiter Ehe einen Erbschein, der sie als Alleinerbinnen auswies.
Die Töchter aus erster Ehe legten Beschwerde ein und machten geltend, dass auch sie Erben seien.
Problematik:
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm wies die Beschwerden der Töchter aus erster Ehe zurück.
Der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und wollte nur die Töchter aus zweiter Ehe als Erben einsetzen.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Beschlusses:
Bedeutung für die Praxis:
Der Beschluss verdeutlicht die Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im Erbrecht und die Bedeutung der Auslegung von Testamenten.
Er zeigt auf, dass die Gerichte bei der Auslegung von Testamenten den wirklichen Willen des Erblassers erforschen müssen und dass eine förmliche Beweisaufnahme nur in bestimmten Fällen erforderlich ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.