Beteiligung Minderjährige KG GbR Genehmigung
OLG Karlsruhe 5 WF 77/22
Beschluss vom 9.11.2022
Familiengerichtliche Genehmigung einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung von Minderjährigen
Sachverhalt:
Eine Großtante beabsichtigte, ihren vier minderjährigen Nichten und Neffen Anteile an zwei Kommanditgesellschaften (KG) und einer GbR zu schenken.
Um die Schenkungsteuer zu minimieren, sollte der Eintritt in die Gesellschaften zum 31.3.2022 erfolgen, die Eintragung ins Handelsregister jedoch erst später.
Für die zwischenzeitliche Haftung der Minderjährigen als Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern wollte die Großtante im Innenverhältnis einstehen.
Das Familiengericht verweigerte die Genehmigung der Schenkungsverträge, da nicht die haftungsrechtlich günstigste Variante gewählt worden sei.
Die Minderjährigen legten Beschwerde ein.
Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Das OLG Karlsruhe gab der Beschwerde statt und genehmigte die Schenkungsverträge.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Karlsruhe stellt klar, dass bei der familiengerichtlichen Genehmigung einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung
von Minderjährigen nicht in jedem Fall die risikoärmste Vertragsgestaltung gewählt werden muss.
Vielmehr ist eine Abwägung der Risiken und Vorteile vorzunehmen.
Im vorliegenden Fall überwogen die Vorteile der gewählten Gestaltung (niedrige Steuerbelastung) die damit verbundenen Risiken (kurzzeitige persönliche Haftung).
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