Betriebliche Altersversorgung – Betriebsvereinbarung – Auslegung – ruhegeldfähiges Einkommen – BAG 3 AZR 406/21

April 2, 2022

Betriebliche AltersversorgungBetriebsvereinbarung – Auslegung – ruhegeldfähiges Einkommen – BAG 3 AZR 406/21

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass eine variable Zulage (VAZ), die jährlich ausgezahlt wird, bei der Berechnung des Ruhegeldes nicht berücksichtigt werden muss.

Die Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung knüpft an das monatliche Bruttogehalt und weitere monatsbezogene Vergütungsbestandteile an, nicht an jährliche Zahlungen.

Hintergrund:

  • Der Kläger war außertariflich bei der Beklagten beschäftigt und erhielt neben seinem Gehalt eine jährliche variable Zulage (VAZ).
  • Bei Eintritt in den Ruhestand berechnete die Beklagte das Ruhegeld des Klägers ohne Berücksichtigung der VAZ.
  • Der Kläger klagte auf ein höheres Ruhegeld unter Einbeziehung der VAZ.
  • Er argumentierte, dass die VAZ eine leistungsbezogene Zulage sei und daher zum ruhegeldfähigen Einkommen gehöre.

Entscheidungsgründe:

Betriebliche Altersversorgung – Betriebsvereinbarung – Auslegung – ruhegeldfähiges Einkommen – BAG 3 AZR 406/21

  • Zulässigkeit der Klage: Die Klage war zulässig, auch hinsichtlich der Feststellungsanträge.
  • Begründetheit der Klage: Die Klage war unbegründet.
    • Auslegung der Betriebsvereinbarung: Die Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung (KBV TROMA) legt fest, was als ruhegeldfähiges Einkommen gilt.
    • Monatsbezogenes Einkommen: Die KBV TROMA knüpft an das monatliche Bruttogehalt und weitere monatsbezogene Vergütungsbestandteile an.
    • Jährliche Zahlungen: Einmalzahlungen oder jahresbezogene Entgeltbestandteile wie die VAZ sind nicht ruhegeldfähig.
    • Keine Anknüpfung an Leistungsbezug: Die KBV TROMA unterscheidet nicht zwischen leistungsabhängigen und leistungsunabhängigen Zahlungen.
    • Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes: Die unterschiedliche Behandlung von tariflichen und außertariflichen Mitarbeitern bei der Ruhegeldfähigkeit der VAZ ist sachlich gerechtfertigt.

Fazit:

  • Die VAZ ist nicht ruhegeldfähig, da sie eine jährliche Zahlung ist und nicht unter die in der Betriebsvereinbarung definierten monatlichen Vergütungsbestandteile fällt.
  • Die Ausgestaltung der VAZ als nicht ruhegeldfähige Leistung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auslegung von Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere im Hinblick auf die Definition des ruhegeldfähigen Einkommens.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zur Testung der "Workday"-Software

Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zur Testung der „Workday“-Software

Mai 12, 2025
Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zur Testung der „Workday“-SoftwareBundesarbeitsgeri…
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfrist bei Mindestlohn

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfrist bei Mindestlohn

Mai 4, 2025
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfrist bei MindestlohnRA und Notar KrauIm Kern des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) v…
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung – Nachtarbeitszuschläge

Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung – Nachtarbeitszuschläge

Mai 4, 2025
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung – NachtarbeitszuschlägeRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11…