Betriebsaufgabe als Nachlassverbindlichkeit § 10 V Nr 1 ErbStG – Einkommensteuerschulden – FG München 4 K 2701/19 – Urteil v. 16.09.2020
Sachverhalt:
Entscheidung:
Begründung:
Revision:
Hinweis:
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird nicht zugelassen.
Nachlassverbindlichkeiten sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) nicht explizit definiert.
§ 10 Abs. 5 ErbStG verweist jedoch auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Bestimmung des Nachlasses.
Demnach gehören zum Nachlass (§ 1922 BGB) alle Vermögenswerte, aber auch die Schulden des Erblassers.
Abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.
Sie werden in drei Kategorien unterteilt:
1. Erblasserschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG):
2. Erbfallschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG):
3. Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG):
Nicht abzugsfähig sind u.a.:
Besonderheiten:
Wichtig: Der Erbe muss die Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung nachweisen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.