Ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen,
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
LAG Düsseldorf 12 Sa 939/16
Der Kläger, ein schwerbehinderter Mensch, war als Maschinenführer bei der Beklagten beschäftigt.
Nach einem Auftragsrückgang und der Stilllegung der Maschine, an der der Kläger arbeitete, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis.
Der Kläger klagte gegen die Kündigung und machte geltend, dass er an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könne.
Kernaussage des Urteils:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf änderte das Urteil des Arbeitsgerichts ab und wies die Klage ab.
Das LAG entschied, dass die Kündigung wirksam war, da der Kläger nicht an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden konnte.
Begründung des Gerichts:
Weitere Punkte:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen. Der Arbeitgeber darf sich auf die Einschätzung des Integrationsamtes verlassen und muss keine neuen Arbeitsplätze schaffen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.