Betriebsbedingte Kündigung – LAG Rheinland-Pfalz Urteil 8 Sa 643/14

April 5, 2021

Betriebsbedingte Kündigung – LAG Rheinland-Pfalz Urteil 8 Sa 643/14

RA und Notar Krau

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.06.2015 – 8 Sa 643/14 behandelt die Frage der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

durch einen Hoteldirektor und die Darlegungslast des Arbeitgebers bezüglich anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten.

Hoteldirektor und Kündigungsrecht:

Der Hoteldirektor eines Hotels, das Teil einer Hotelkette mit einer zentralen Personaldirektorin ist, hat nicht automatisch die Befugnis,

Personalangelegenheiten vollständig eigenverantwortlich zu regeln, einschließlich des Kündigungsrechts.

Eine Kündigungserklärung durch den Hoteldirektor ohne Vorlage einer Originalvollmacht ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer

diese aus diesem Grund unverzüglich zurückweist und der Arbeitnehmer nicht im Vorfeld über die Bevollmächtigung des Hoteldirektors in Kenntnis gesetzt wurde (§ 174 S. 2 BGB).

Betriebsbedingte Kündigung – LAG Rheinland-Pfalz Urteil 8 Sa 643/14


Darlegungslast des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung:

Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG für das Fehlen anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten.

Wenn der Arbeitnehmer freie Stellen benennt, muss der Arbeitgeber im Detail darlegen, warum diese Stellen nicht geeignet oder nicht verfügbar sind.

In diesem Fall hatte die Klägerin freie Stellen genannt, und die Beklagte hatte nicht ausreichend substantiiert, warum diese nicht geeignet oder frei waren.


Tenor des Urteils:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.10.2014, Az.: 2 Ca 1630/14, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.


Die Revision wird nicht zugelassen.


Das Gericht stellte fest, dass die Kündigung unwirksam war, da sie ohne die erforderliche Vollmachtsvorlage ausgesprochen wurde

und es keine ausreichende Mitteilung über die Bevollmächtigung des Hoteldirektors gegeben hatte.

Betriebsbedingte Kündigung – LAG Rheinland-Pfalz Urteil 8 Sa 643/14

Zudem war die Kündigung sozial ungerechtfertigt, da die Beklagte die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung

der Klägerin in einem anderen Hotel der Kette nicht ausreichend geprüft und dargelegt hatte.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


§ 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam,

wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Hammer Gericht Justiz Urteil Vollstreckung

Kündigung bestätigt: Politologin verliert Professoren-Job wegen Plagiaten

November 4, 2025
Kündigung bestätigt: Politologin verliert Professoren-Job wegen PlagiatenZusammenfassung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln (10 SLa 289/…
maurer, construction worker, housebuilding, construction site, building, handyman, work, to build, construction work, construction worker, construction worker, construction site, construction site, construction site, construction site, handyman, handyman, work, work, work, work, work, construction work

Einsicht in Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

November 4, 2025
Einsicht in Personalakte nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesBAG, Urteil vom 16.11.2010 – 9 AZR 573/09Worum ging es?Ein ehemaliger…
Big Data Datenschutz

Anspruch auf Kopie des Berichts nach der Datenschutz-Grundverordnung

November 4, 2025
Anspruch auf Kopie des Berichts nach der Datenschutz-GrundverordnungIch fasse das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 12. Juni 20…