Betriebsrente – BAG Urteil vom 17.06.2014 – 3 AZR 412/13
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Der Kläger war bei der F H GmbH beschäftigt und erhielt von dieser eine betriebliche Altersversorgung zugesagt.
Im Jahr 1986 kam es zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses und einem Aufhebungsvertrag, in dem der Kläger auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung verzichtete.
Nach Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahr 2008 verlangte der Kläger dennoch die Zahlung der Betriebsrente.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Detail
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 17. Juni 2014 (3 AZR 412/13) entschieden, dass der Verzicht des Klägers auf die Betriebsrente im Aufhebungsvertrag unwirksam war.
Unwirksamkeit des Verzichts:
Der Widerrufsvorbehalt in der Versorgungszusage, der einen Verzicht bei grobem Verhalten des Arbeitnehmers ermöglichte, griff im vorliegenden Fall nicht.
Der Kläger hatte zwar gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, dies reichte aber für einen Widerruf der Versorgungszusage nach Ansicht des BAG nicht aus.
Unzureichende Schwere des Fehlverhaltens:
Das BAG führte aus, dass der Verzicht auf die Betriebsrente nur bei einem besonders schwerwiegenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers möglich sei.
Ein solches Fehlverhalten lag im vorliegenden Fall nicht vor.
Das vom Arbeitgeber vorgeworfene Verhalten des Klägers, nämlich ein massiver Vertrauensbruch und eine erhebliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, erreichte nach Ansicht des BAG nicht die erforderliche Schwere.
Unangemessene Rechtsfolgen:
Der Verzicht auf die Betriebsrente hätte den Kläger zudem unverhältnismäßig benachteiligt.
Er hätte im Alter auf seine Betriebsrente verzichten müssen, obwohl er die Voraussetzungen für deren Erwerb erfüllt hatte.
Folgen der Entscheidung
Die Beklagte war daher verpflichtet, dem Kläger die rückständige Betriebsrente für den Zeitraum von März 2008 bis Dezember 2011 zu zahlen.
Bedeutung des Urteils für die Praxis
Das Urteil des BAG stärkt die Rechte der Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersversorgung. Ein Verzicht auf die Betriebsrente ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Arbeitnehmer sollten sich daher bei Zweifeln an der Wirksamkeit eines Verzichts auf eine Betriebsrente rechtlich beraten lassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.