
Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde
Der Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. August 2024 (XII ZR 62/22) befasst sich mit der Frage der
Haftung eines Betreuers für Pflichtverletzungen bei der Veräußerung einer Immobilie des Betreuten.
Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte zu 2 als Betreuer der Erblasserin im Jahr 2015 eine Eigentumswohnung der Erblasserin an eine dritte Person verkauft.
Der Kaufpreis wurde auf Grundlage einer Wertermittlung durch einen Immobilienmakler festgelegt.
Das Betreuungsgericht genehmigte den Verkauf unter der Auflage, dass der Kaufpreis durch ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen bestätigt wird.
Die Erblasserin genehmigte den Kaufvertrag in einer notariellen Urkunde, in der sie erklärte, über den wesentlichen Inhalt des Kaufvertrages und die Wertermittlung aufgeklärt worden zu sein.
Nach dem Tod der Erblasserin nahm der Kläger als Rechtsnachfolger die Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch.
Er machte geltend, dass der Beklagte zu 2 seine Pflichten als Betreuer verletzt habe, indem er die Immobilie unter Wert verkauft habe.
Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht wies die Berufung des Klägers zurück.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück.
Der Bundesgerichtshof beanstandete, dass das Oberlandesgericht den Klägervortrag zur Aufklärung der Erblasserin in der notariellen Beurkundungsverhandlung nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Der Bundesgerichtshof stellte zunächst klar, dass die notarielle Urkunde über die Genehmigung des Kaufvertrages
zwar den vollen Beweis dafür erbringt, dass die Erklärung der Erblasserin mit dem niedergelegten Inhalt so, wie beurkundet, abgegeben wurde.
Die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung werde jedoch nicht von der Beweiskraft der Urkunde erfasst.
Ob die Erblasserin tatsächlich über den wesentlichen Inhalt des Kaufvertrages und die Wertermittlung aufgeklärt worden sei, müsse das Gericht im Wege der freien Beweiswürdigung entscheiden.
Der Bundesgerichtshof rügte, dass das Oberlandesgericht sich mit dem Klägervortrag, dass die Erblasserin nicht ausreichend aufgeklärt worden sei, nicht auseinandergesetzt habe.
Das Oberlandesgericht habe insbesondere nicht erörtert, ob die Erblasserin über die für sie nachteiligen Regelungen zur Kostentragung
und über die Tatsache, dass die Wertermittlung nicht durch einen Sachverständigen, sondern durch einen Makler erfolgt sei, aufgeklärt worden sei.
Der Bundesgerichtshof führte aus, dass der Betreuer vor dem Verkauf einer Immobilie des Betreuten zu einer sorgfältigen
Ermittlung des Wertes der Immobilie verpflichtet sei. In der Regel gebiete dies die Beauftragung eines Sachverständigen.
Der Betreuer habe den Betreuten über die mit dem Verkauf verbundenen Risiken aufzuklären und ihm andere, weniger nachteilige Wege zur Erreichung des verfolgten Ziels aufzuzeigen.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass im vorliegenden Fall nicht festgestellt worden sei, dass die Erblasserin durch den Beklagten zu 2 selbst ausreichend informiert worden sei.
Es sei daher allein darauf angekommen, welchen Inhalt die Aufklärung durch den Notar in der Beurkundungsverhandlung gehabt habe.
Der Bundesgerichtshof beanstandete, dass das Oberlandesgericht das Angebot des Klägers zur Vernehmung des Rechtsanwalts der Erblasserin als Zeugen nicht berücksichtigt habe.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurück.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen