Bewertung Betrieb Land und Forst
BFH II R 39/20
Urteil vom 16.11.2022
Kernaussage:
Das Urteil des Bundesfinanzhofs befasst sich mit der Bewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Erbschaftsteuerfall.
Es klärt insbesondere die Voraussetzungen für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei Anwendung des Liquidationswerts und betont die Bedeutung des tätigkeitsbezogenen Betriebsbegriffs.
Sachverhalt:
Der Kläger erbte von seiner Mutter landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und veräußerte diese kurz nach dem Erbfall.
Das Finanzamt (FA) stellte den Grundbesitzwert für Erbschaftsteuerzwecke fest und setzte dabei den Liquidationswert an.
Der Kläger argumentierte, dass der tatsächlich erzielte Verkaufspreis als niedrigerer gemeiner Wert anzusetzen sei.
Entscheidung des BFH:
Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) auf und verwies die Sache zurück.
Zentrale Punkte des Urteils:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Komplexität der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Erbschaftsteuerrecht.
Es betont die Bedeutung des tätigkeitsbezogenen Betriebsbegriffs und die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts, der aber an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
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