Bewertung geerbter GmbH-Anteil – vereinfachtes Ertragswertverfahren – FG Düsseldorf 4 K 108/18 F – Urteil vom 12.12.2018
Kernaussage
Das Finanzgericht Düsseldorf befasste sich mit der Bewertung eines geerbten GmbH-Anteils im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung.
Es entschied, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren grundsätzlich anwendbar ist, jedoch Sondergewinnbezugsrechte anderer Gesellschafter bei der Bewertung berücksichtigt werden müssen.
Ein vom Kläger vorgelegtes Sachverständigengutachten wurde aufgrund von Verstößen gegen das Stichtagsprinzip nicht anerkannt.
Sachverhalt
Entscheidungsgründe
Fazit
Das Urteil bestätigt die grundsätzliche Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei der Bewertung von GmbH-Anteilen, betont aber die Notwendigkeit, besondere Umstände und Sondergewinnbezugsrechte zu berücksichtigen, um zu einem zutreffenden Ergebnis zu gelangen.
Es unterstreicht auch die Bedeutung des Stichtagsprinzips bei der Bewertung und die Notwendigkeit, dass Sachverständigengutachten den anerkannten Bewertungsstandards entsprechen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.