Bewertung Schenkung Anteil Kapitalgesellschaft

August 2, 2017

Bewertung Schenkung Anteil Kapitalgesellschaft

BFH II R 40/08

Urteil vom 22.6.2010

Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an Kapitalgesellschaften,

Mittelbare Schenkung,

Ableitung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus Verkäufen,

Vereinbarter Mindestkaufpreis,

RA und Notar Krau

Das Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juni 2010 behandelt die Frage, wie Anteile an einer Kapitalgesellschaft zu bewerten sind,

die während laufender Verkaufsverhandlungen schenkweise übertragen und kurz danach veräußert werden.

Sachverhalt:

Der Kläger erhielt von seinem Vater Anteile an einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft geschenkt.

Die Schenkung erfolgte während laufender Verkaufsverhandlungen über die gesamte Unternehmensgruppe, zu der die Kapitalgesellschaft gehörte.

Kurz nach der Schenkung wurde die Unternehmensgruppe verkauft.

Das Finanzamt setzte die Schenkungsteuer auf Grundlage des Verkaufspreises fest.

Kernaussagen des Urteils:

  • Mittelbare Schenkung:

    • Bei der Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft kann es sich um eine mittelbare Schenkung handeln, wenn der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über die Anteile selbst, sondern erst über den Verkaufserlös verfügen kann.
  • Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen:

    • Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten, die weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag liegen.
    • Ausnahmsweise kann der gemeine Wert auch aus einem Verkaufsabschluss kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden, wenn die Einigung über den Kaufpreis bereits am Bewertungsstichtag erzielt war.

Bewertung Schenkung Anteil Kapitalgesellschaft

  • Vereinbarter Mindestkaufpreis:

    • Stand zum Bewertungsstichtag bereits ein Mindestkaufpreis fest, ist dieser der Bewertung zugrunde zu legen.
    • Dies gilt auch dann, wenn die Einigung über den Mindestkaufpreis nicht rechtsverbindlich war.
  • Verkaufspreisanteil:

    • Im Streitfall war der vereinbarte Mindestkaufpreis von 40 Mio. $ der Bewertung zugrunde zu legen.
    • Der auf den Kläger entfallende Anteil am Verkaufspreis betrug 4,4 %.

Entscheidung des BFH:

Der BFH wies die Revision des Klägers zurück.

Das Finanzgericht hatte die Schenkungsteuer zu Recht auf Grundlage des vereinbarten Mindestkaufpreises festgesetzt.

Fazit:

Das Urteil des BFH verdeutlicht die Besonderheiten bei der Bewertung von schenkweise übertragenen Anteilen an Kapitalgesellschaften, die kurz nach der Schenkung veräußert werden.

Ist bereits am Bewertungsstichtag ein Mindestkaufpreis vereinbart, ist dieser der Bewertung zugrunde zu legen.

Bewertung Schenkung Anteil Kapitalgesellschaft

Zusätzliche Informationen:

  • Das Urteil enthält Ausführungen zur mittelbaren Schenkung und zur Ableitung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus Verkäufen.
  • Der BFH betont die Bedeutung des vereinbarten Mindestkaufpreises für die Bewertung.
  • Das Urteil stellt klar, dass auch ein nicht rechtsverbindlich vereinbarter Mindestkaufpreis der Bewertung zugrunde gelegt werden kann.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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