BFH II B 16/17
Beschluss 30.8.2017
Keine Billigkeitsmaßnahmen bei Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderungen
In dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. August 2017 geht es um die Frage, ob eine nachträgliche Wertminderung eines Grundstücks,
das unentgeltlich übertragen wurde, einen Erlass der Schenkungsteuer aus Billigkeitsgründen rechtfertigen kann.
Der BFH entschied, dass dies nicht der Fall ist.
Eine nach der Entstehung der Steuer eintretende Wertminderung stellt keinen sachlichen Billigkeitsgrund dar, der einen Steuererlass rechtfertigen würde.
Der entscheidende Zeitpunkt für die Bewertung ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung, und spätere Wertänderungen bleiben unberücksichtigt.
Der BFH lehnte die Beschwerde des Klägers, die auf eine Revision des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg abzielte, ab.
Das Gericht befand, dass die Revision nicht zugelassen werde, da die aufgeworfenen Rechtsfragen
keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf aufwiesen und die Rechtslage eindeutig sei.
Auch persönliche Billigkeitsgründe, die einen Erlass der Steuer rechtfertigen könnten, lagen nach Ansicht des Finanzgerichts nicht vor,
und der Kläger habe keine ausreichenden Gründe für die Zulassung der Revision dargelegt.
Somit wurde die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt, und die Kosten des Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt.
Der Beschluss verdeutlicht, dass Billigkeitsmaßnahmen im Steuerrecht nicht dazu dienen, die gesetzlich vorgesehene Besteuerung aufgrund nachträglicher Entwicklungen zu korrigieren,
sondern lediglich dazu, ungewollte Härten auszugleichen, die nicht im Einklang mit den gesetzgeberischen Wertungen stehen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.