Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids wegen unzureichender Bestimmtheit – BFH II R 22/20 – Urteil vom 08. November 2023
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 2023 (Aktenzeichen II R 22/20) befasst sich mit der Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids aufgrund unzureichender Bestimmtheit.
Der Bescheid wurde aufgehoben, da er nicht eindeutig die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer angab.
Obwohl im Tenor eine bestimmte Summe genannt wurde, war die im Begründungsteil genannte Steuer niedriger.
Zudem war nicht klar ersichtlich, dass die vom Schenker bereits entrichtete Steuer den Betrag für den Beschenkten beglich.
Somit war der Bescheid aufgrund schwerwiegender Mängel nichtig und wurde aufgehoben.
Die Revision des Klägers wurde begründet.
Es wurde nicht über die Gewährung bestimmter Steuervorteile entschieden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Inhaltsverzeichnis:
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts … und der Schenkungsteuerbescheid vom 10.05.2023 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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