Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids wegen unzureichender Bestimmtheit – BFH II R 22/20 – Urteil vom 08. November 2023
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. November 2023 (Aktenzeichen II R 22/20) befasst sich mit der Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids aufgrund unzureichender Bestimmtheit.
Der Bescheid wurde aufgehoben, da er nicht eindeutig die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer angab.
Obwohl im Tenor eine bestimmte Summe genannt wurde, war die im Begründungsteil genannte Steuer niedriger.
Zudem war nicht klar ersichtlich, dass die vom Schenker bereits entrichtete Steuer den Betrag für den Beschenkten beglich.
Somit war der Bescheid aufgrund schwerwiegender Mängel nichtig und wurde aufgehoben.
Die Revision des Klägers wurde begründet.
Es wurde nicht über die Gewährung bestimmter Steuervorteile entschieden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Inhaltsverzeichnis:
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts … und der Schenkungsteuerbescheid vom 10.05.2023 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.