BFH II R 35/09 Urteil vom 04. Februar 2010, Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs
vorgehend FG Münster, 07. Mai 2009, Az: 3 K 1861/06 Erb
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 04. Februar 2010 befasst sich mit der Frage, ob die Erbschaftsteuer erlassen werden kann,
wenn ein Erbe einen begünstigt erworbenen Betrieb aufgrund einer Insolvenz aufgeben muss.
Der Fall:
Die Klägerin erbte Anteile an einer GmbH & Co. KG.
Für den Erwerb gewährte das Finanzamt zunächst die Vergünstigungen des § 13a ErbStG (verminderter Wertansatz).
Da die GmbH & Co. KG jedoch innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist insolvent wurde und die Klägerin den Betrieb aufgeben musste,
versagte das Finanzamt die Vergünstigungen rückwirkend und setzte die Erbschaftsteuer entsprechend höher fest.
Die Klägerin beantragte daraufhin den Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen, da die Betriebsaufgabe durch die Insolvenz erzwungen worden sei
und sie zudem private Verluste durch Bürgschaften hinnehmen musste.
Die Entscheidung:
Der BFH wies die Revision der Klägerin zurück und bestätigte damit das Urteil des Finanzgerichts Münster.
Wesentliche Punkte des Urteils:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass die Insolvenz eines begünstigt erworbenen Betriebs und die damit verbundene Aufgabe
des Betriebs grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlass der Erbschaftsteuer begründen.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer Nachversteuerung in § 13a Abs. 5 ErbStG ausdrücklich vorgesehen.
Auch private Verluste, die im Zusammenhang mit der Insolvenz entstehen, rechtfertigen in der Regel keinen Erlass.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Hinweis:
Das Urteil bezieht sich auf die Rechtslage vor dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2009. Die Grundsätze der Entscheidung sind jedoch weiterhin relevant.
I. Zusammenfassung RA Krau
II. Tatbestand BFH II R 35/09
III. Entscheidungsgründe BFH II R 35/09
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.