BFH IV B 15/10, Beschluss vom 14. September 2010, Beiladung bei zweistufigem Feststellungsverfahren – Nachtragsliquidator ist Vertreter – Beiladung einer GmbH trotz Löschung – außergerichtliche Kosten des Beigeladenen
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , 21. Januar 2010, Az: 5 K 195/06
RA und Notar Krau
Kernaussage:
Der Beschluss befasst sich mit der Frage der notwendigen Beiladung in einem zweistufigen Feststellungsverfahren bei Beteiligung mehrerer Treugeber über einen Treuhänder an einer Personengesellschaft.
Es wird festgestellt, dass in einem solchen Fall der Treuhänder beizuladen ist, wenn ein Treugeber-Gesellschafter gegen die Gewinnverteilung klagt.
Weiterhin wird klargestellt, dass ein Nachtragsliquidator der gesetzliche Vertreter einer GmbH ist und dass die Löschung einer GmbH ihrer Beiladung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht entgegensteht.
Schließlich wird entschieden, dass die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren grundsätzlich vom Beklagten zu tragen sind, wenn dieser die Zurückweisung der Beschwerde beantragt hat.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
Zweistufiges Feststellungsverfahren bei Treugebern:
Notwendige Beiladung des Treuhänders:
Keine notwendige Beiladung des Beigeladenen als Treugeber:
Keine einfache Beiladung des Beigeladenen:
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen:
Fazit:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.