BFH IX R 13/23 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
Kernaussage:
Das Urteil des Bundesfinanzhofs befasst sich mit der Frage, ob die unentgeltliche Überlassung einer Eigentumswohnung an die (Schwieger-)Mutter des Steuerpflichtigen
als „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt.
Der BFH verneint dies und stellt klar, dass die Steuerbefreiung nach § 23 EStG nur dann greift, wenn der Steuerpflichtige die Immobilie selbst bewohnt
oder sie einem einkommensteuerlich zu berücksichtigenden Kind unentgeltlich überlässt.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger (ein Ehepaar) eine Eigentumswohnung erworben und diese unentgeltlich der Mutter der Klägerin zur Nutzung überlassen.
Nach dem Tod der Mutter verkauften die Kläger die Wohnung und erzielten dabei einen Gewinn. Sie machten geltend,
dass der Veräußerungsgewinn gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerfrei sei, da die Wohnung zu „eigenen Wohnzwecken“ genutzt worden sei.
Entscheidung des BFH:
Der BFH wies die Revision der Kläger zurück und bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf.
Begründung:
Konsequenzen des Urteils:
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Der BFH hat mit seinem Urteil die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 23 EStG präzisiert und klargestellt,
dass die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an die (Schwieger-)Eltern nicht als „eigene Wohnnutzung“ im Sinne des Gesetzes gilt.
Zusätzliche Hinweise:
Wichtige Paragraphen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.