BFH Urteil vom 8.8.2024 – IV R 1/20 – unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs
Dieses Urteil des IV. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) befasst sich mit den komplexen steuerlichen Folgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs,
insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen einer Übertragung gegen Versorgungsleistungen und einer Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall übertrug ein Vater (V) im Jahr 1995 seinen verpachteten Hotelbetrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich auf seine Kinder (Klägerin und Beigeladenen).
Zunächst wurde ein Nießbrauch zugunsten des Vaters vereinbart, später jedoch durch eine monatliche Rente ersetzt.
Im Jahr 2012 übertrug die Klägerin ihren Anteil am Hotelgrundstück auf den Beigeladenen.
Streitig war die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns der Klägerin im Jahr 2012.
Kernaussagen des Urteils:
Entscheidung:
Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Das Finanzgericht muss nun weitere Tatsachenfeststellungen treffen, um zu klären, ob die Übertragung des Hotelbetriebs im Jahr 1995 als
Übertragung gegen Versorgungsleistungen zu qualifizieren ist und ob diese Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wurde.
Hinweise für den zweiten Rechtsgang:
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die komplexen steuerlichen Folgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs.
Es differenziert zwischen der Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt und der Übertragung gegen Versorgungsleistungen
und stellt klar, dass der Grundsatz von Treu und Glauben nicht dazu verwendet werden kann, eine fehlerhafte steuerliche Behandlung zu korrigieren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.