BFH X R 13/14 Steuerliche Behandlung Sterbegeld
Kernthema:
Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob ein einmaliges Sterbegeld, das ein berufsständisches Versorgungswerk an den überlebenden Ehegatten zahlt,
der Einkommensteuer unterliegt und ob hierfür der ermäßigte Steuersatz gilt.
Sachverhalt:
Der Ehemann der Klägerin war Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks.
Nach seinem Tod erhielt die Klägerin neben der laufenden Hinterbliebenenrente ein Sterbegeld.
Das Finanzamt besteuerte das Sterbegeld als sonstige Einkünfte.
Die Klägerin klagte dagegen und argumentierte, das Sterbegeld sei zweckgebunden und nicht steuerbar.
Verfahrensgang:
Entscheidung des BFH:
Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Klage ab.
Begründung:
Der BFH entschied, dass das Sterbegeld als “andere Leistung” gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer unterliegt.
Der BFH lehnte die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG auf das Sterbegeld ab.
Die vom Ehemann geleisteten Beiträge zum Versorgungswerk können nicht als Werbungskosten abgezogen werden, da sie den Sonderausgaben zugeordnet sind.
Der BFH sah keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung, da die Klägerin im Hinblick auf den steuerfreien Rententeilbetrag und den Besteuerungsanteil nicht doppelt besteuert wird.
Fazit:
Das Urteil des BFH stellt klar, dass einmalige Sterbegelder aus berufsständischen Versorgungswerken der Einkommensteuer unterliegen und der ermäßigte Steuersatz hierfür nicht gilt.
Die Entscheidung hat Bedeutung für die Besteuerung von Hinterbliebenenleistungen und die Auslegung des § 22 EStG.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des BFH eine wichtige Entscheidung zur Besteuerung von Sterbegeldern darstellt
und die Rechtsprechung zur nachgelagerten Besteuerung bestätigt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.