BGB § 66 Aufbewahrung von Dokumenten

Februar 10, 2026

BGB § 66 Aufbewahrung von Dokumenten

Die Aufbewahrung von Dokumenten beim Vereinsregister

Wenn Sie einen Verein gründen oder Änderungen an einem bestehenden Verein anmelden, müssen Sie dem Amtsgericht verschiedene Unterlagen vorlegen. Der Paragraph 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt genau, was mit diesen Dokumenten geschieht. Es geht hierbei vor allem um die Sicherheit und die Nachvollziehbarkeit für alle Bürger.

Warum müssen Dokumente aufbewahrt werden?

Das Gesetz verfolgt mit der Aufbewahrungspflicht ein wichtiges Ziel: den Schutz des Rechtsverkehrs. Das klingt kompliziert, bedeutet aber eigentlich nur, dass sich jeder auf die Informationen im Register verlassen können muss.

Damit man später prüfen kann, ob bei einer Eintragung alles mit rechten Dingen zugegangen ist, müssen die Originalbelege beim Gericht bleiben. So wird sichergestellt, dass wichtige Unterlagen nicht verloren gehen oder nachträglich heimlich verändert werden. Das schafft Vertrauen für alle Personen, die mit Ihrem Verein Geschäfte machen oder dort Mitglied werden wollen.


Änderungen durch die Digitalisierung

In den letzten Jahren hat sich im Vereinsrecht einiges geändert. Früher gab es eine Pflicht, die erste Eintragung eines Vereins zusätzlich öffentlich bekannt zu machen. Das geschah meistens in einer Zeitung oder einem Amtsblatt.

Wegfall der Bekanntmachungspflicht

Durch ein neues Gesetz (das sogenannte DiRUG aus dem Jahr 2021) wurde diese zusätzliche Bekanntmachung gestrichen. Der Gesetzgeber war der Meinung, dass dieser Schritt nicht mehr nötig ist. Heutzutage sind nämlich alle Eintragungen in den Vereinsregistern ganz einfach über das Internet abrufbar.

Über das offizielle Registerportal kann jeder Bürger jederzeit nachsehen, welche Vereine eingetragen sind. Da die Informationen online für alle zugänglich sind, muss das Gericht die Eintragung nicht mehr extra in einer Zeitung abdrucken lassen. Das spart Zeit und Kosten für die Vereine.


Welche Dokumente werden genau aufbewahrt?

Das Amtsgericht nimmt alle Unterlagen entgegen, die Sie mit Ihrer Anmeldung einreichen. Dies ist keine freiwillige Aufgabe des Gerichts, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Die Bedeutung der Satzung

Ein besonders wichtiges Dokument ist die Gründungssatzung. Wenn Sie Ihren Verein anmelden, müssen Sie eine Abschrift dieser Satzung beim Gericht lassen. Die Satzung ist quasi das Grundgesetz Ihres Vereins. Darin steht, welche Zwecke der Verein verfolgt, wer der Vorstand ist und wie Entscheidungen getroffen werden.

BGB § 66 Aufbewahrung von Dokumenten

Da diese Regeln für den Verein bindend sind, muss das Gericht eine Kopie davon dauerhaft in seinen Akten behalten. So kann auch nach vielen Jahren noch genau nachgelesen werden, welche Regeln zum Zeitpunkt der Gründung oder einer Satzungsänderung galten.

Die Form der Unterlagen

Heutzutage können Dokumente auf unterschiedliche Weise beim Gericht eingereicht werden:

  • In Papierform: Die klassische Variante per Post oder persönlicher Abgabe.
  • In elektronischer Form: Die moderne Übermittlung als Datei über gesicherte Wege.

Das Amtsgericht ist flexibel. Auch wenn Sie Dokumente digital einreichen, kann das Gericht entscheiden, diese für seine Akten auszudrucken. Die Registerakten dürfen nämlich weiterhin in Papierform geführt werden, wenn das Gericht dies so handhabt.


Rechtliche Sicherheit durch Aktenführung

Die Aufbewahrung dient auch dem Nachweis gegenüber Dritten. Stellen Sie sich vor, es gibt einen Streit darüber, wer den Verein nach außen hin vertreten darf. In einem solchen Fall ist der Blick in die beim Amtsgericht hinterlegten Dokumente entscheidend.

Die Rolle des FamFG und der ZPO

Das Gesetz verweist hierbei auf andere wichtige Regelwerke wie das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und die ZPO (Zivilprozessordnung). Diese Gesetze regeln die technischen Details, wie Ausdrucke von elektronischen Dokumenten erstellt werden müssen, damit sie rechtlich gültig sind. Für Sie als Vereinsmitglied bedeutet das: Die Dokumente sind beim Gericht sicher und werden nach strengen Regeln verwaltet.


Zusammenfassung für Ihre Vereinspraxis

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie als Vorstand eines Vereins dafür verantwortlich sind, die richtigen Dokumente beim Amtsgericht einzureichen. Sobald diese Dokumente dort eingegangen sind, übernimmt der Staat die Verantwortung für deren sichere Aufbewahrung.

Sie müssen sich also keine Sorgen machen, dass die beim Gericht eingereichte Satzung verloren geht. Gleichzeitig haben Sie durch das Online-Registerportal die Gewissheit, dass Ihr Verein für jeden transparent und rechtssicher sichtbar ist. Die Digitalisierung hat den Prozess vereinfacht, aber die Pflicht zur sorgfältigen Dokumentation bleibt bestehen.

Wenn Sie Fragen zur rechtssicheren Anmeldung Ihres Vereins oder zur Gestaltung Ihrer Satzung haben, ist eine professionelle Beratung oft sinnvoll. Fehler bei der Einreichung können zu Verzögerungen führen, die durch fachkundige Hilfe vermieden werden können.

Bitte nehmen Sie bei weiteren Fragen oder für eine persönliche Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf.

RA und Notar Krau

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