BGH Beschluss 02.12.2014 – IV ZR 408/14 Verletzung rechtlichen Gehörs nach Tod einer Prozesspartei

Juni 7, 2018

BGH Beschluss 02.12.2014 – IV ZR 408/14 Verletzung rechtlichen Gehörs nach Tod einer Prozesspartei

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Dezember 2014 (IV ZR 408/14) ging es um die Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Klägerin nach dem Tod einer Prozesspartei.

Die Klägerin forderte eine Pflichtteilsergänzung von den Beklagten, die Erben des verstorbenen Erblassers sind.

Während des Verfahrens verstarb einer der Beklagten, und ein Testament aus dem Jahr 1982, das seine Schwester zur Alleinerbin einsetzte, wurde eingebracht.

Die Klägerin reichte dieses Testament kurz vor der mündlichen Verhandlung ein, ohne zu wissen, ob es den Erbschein beeinflussen würde.

In der Verhandlung am 23. Januar 2014 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm wurde die Gültigkeit des Testaments erörtert, während am selben Tag die Beklagten die Anfechtung des Testaments erklärten.

Das OLG entschied gegen die Klägerin, indem es ihre Klage abwies, ohne auf die erfolgte Anfechtung des Testaments einzugehen.

Dies führte dazu, dass die Klägerin im weiteren Verfahren benachteiligt wurde, da das Gericht nicht auf den veränderten Sachverhalt einging und keine Gelegenheit zur Stellungnahme gab.

BGH Beschluss 02.12.2014 – IV ZR 408/14 Verletzung rechtlichen Gehörs nach Tod einer Prozesspartei

Der BGH entschied, dass das Berufungsgericht den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör verletzt habe,

indem es die Klägerin nicht ausreichend über die neuen Entwicklungen informierte und ihr keine Möglichkeit gab, angemessen darauf zu reagieren.

Das Berufungsgericht hätte die Verhandlung vertagen oder ins schriftliche Verfahren übergehen müssen, um den Parteien Zeit für eine Stellungnahme zu geben.

Da dies nicht geschah, wurde das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Der BGH betonte, dass das rechtliche Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wurde,

da die Klägerin nicht mit den neuen rechtlichen Aspekten rechnen musste, die das Gericht ohne Vorwarnung in seine Entscheidung einfließen ließ.

Allgemeiner Hinweis

Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs

Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats und ein wesentlicher Bestandteil des fairen Verfahrens.

BGH Beschluss 02.12.2014 – IV ZR 408/14 Verletzung rechtlichen Gehörs nach Tod einer Prozesspartei

Er stellt sicher, dass jede Person, die von einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung betroffen ist, die Möglichkeit hat,

sich zu äußern und ihren Standpunkt darzulegen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Dieser Grundsatz ist in vielen nationalen Rechtsordnungen und internationalen Menschenrechtsabkommen, wie etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), verankert.

Rechtliches Gehör bedeutet, dass die betroffene Person über das Verfahren informiert wird, Zugang zu den relevanten Akten hat und ausreichend Zeit erhält, um Stellung zu nehmen.

Sie muss zudem in der Lage sein, Beweise vorzulegen und Zeugen zu benennen.

Der Grundsatz umfasst auch das Recht, eine Begründung der Entscheidung zu erhalten.

Wird das rechtliche Gehör nicht gewährt, kann dies zur Aufhebung oder Änderung der Entscheidung führen.

Es dient dem Schutz vor willkürlichen und unfairen Entscheidungen und fördert das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.

In Deutschland ist dieser Grundsatz in Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben.

Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Rahmen der Verfassungsbeschwerde oder durch andere Rechtsmittel gerügt werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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