BGH Beschluss 25.1.2006 – IV ZR 195/04 Stufenklage auf Pflichtteil – Bestimmung des Werts des Auskunftsanspruchs
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Januar 2006 (Az. IV ZR 195/04) behandelt die Frage der Bestimmung des Wertes eines Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage auf Pflichtteil.
Der Kläger begehrt Auskunft und Wertermittlung bezüglich des Nachlasses seines Großvaters, um anschließend seinen Pflichtteil geltend zu machen.
Der Großvater des Klägers, der im Jahr 2000 verstarb, hatte drei Kinder, darunter den vorverstorbenen Vater des Klägers.
Die Beklagte und ihre Schwester wurden testamentarisch als Alleinerbinnen eingesetzt.
Das Landgericht hatte die Beklagte in einem Teilurteil zur Vorlage von Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Wertes bestimmter Immobilien verurteilt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob dieses Urteil teilweise auf, da die von der Beklagten vorgelegten Gutachten als ausreichend angesehen wurden.
Der Kläger legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die jedoch als unzulässig verworfen wurde, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nicht die erforderlichen 20.000 € überstieg.
Im Kern des Beschlusses steht die Frage, wie der Wert des Auskunftsanspruchs zu bestimmen ist.
Der BGH entschied, dass dieser Wert in der Regel als Quote des Leistungsanspruchs anzusehen ist, die sich zwischen einem Zehntel und einem Viertel bewegt.
Diese Quote ist höher anzusetzen, je weniger der Kläger über die für den Leistungsanspruch relevanten Tatsachen informiert ist.
Im vorliegenden Fall ergab sich daraus ein Wert des Beschwerdegegenstands von nur 4.292,99 €, was die Beschwerde unzulässig machte.
Der BGH betonte, dass der Kläger in diesem Stadium des Verfahrens noch keine Zahlung, sondern lediglich eine Wertermittlung begehrt, was zur Bemessung des Wertes des Auskunftsanspruchs nach diesen Grundsätzen führte.
Die Revision wurde daher nicht zugelassen, und der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Beschwerdeverfahrens verurteilt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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