BGH Beschluss vom 19.06.2024 – IV ZB 13/23
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.06.2024 (Az. IV ZB 13/23) befasst sich mit der Frage,
unter welchen Voraussetzungen ein Notar die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB verweigern darf.
Hintergrund des Falls:
Eine Alleinerbin beauftragte einen Notar mit der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses, um ihrer Auskunftspflicht gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten nachzukommen.
Der Notar führte eigene Ermittlungen zum Nachlass durch, stieß jedoch auf Schwierigkeiten, da die Erbin nur unvollständige Angaben machen konnte
und Zweifel an der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen bestanden.
Der Notar verweigerte daraufhin die Aufnahme des Nachlassverzeichnisses mit der Begründung, er könne aufgrund der unklaren Sachlage
kein den hohen Anforderungen der Rechtsprechung genügendes Verzeichnis erstellen.
Die Erbin legte hiergegen Beschwerde ein, die vom Landgericht zurückgewiesen wurde.
Entscheidung des BGH:
Der BGH hob die Entscheidung des Landgerichts auf und wies den Notar an, das Nachlassverzeichnis aufzunehmen.
Zentrale Punkte der Entscheidung:
Konsequenzen für die Praxis:
Der Beschluss des BGH stärkt die Rechte der Pflichtteilsberechtigten und stellt klar, dass der Notar eine aktive Rolle bei der Ermittlung des Nachlasses spielen muss.
Er darf sich nicht auf die Angaben des Erben verlassen, sondern muss selbstständig Nachforschungen anstellen und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen,
um ein möglichst vollständiges und richtiges Nachlassverzeichnis zu erstellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der BGH mit diesem Beschluss die Bedeutung des notariellen Nachlassverzeichnisses
für die Sicherung der Rechte der Pflichtteilsberechtigten unterstreicht und die Pflichten des Notars bei der Aufnahme des Verzeichnisses konkretisiert.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.