BGH IV ZB 37/23 lenkende Ausschlagung
Beschluss vom 4. September 2024
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 4. September 2024 entschieden, dass die sogenannte „lenkende Ausschlagung“
einer Erbschaft durch Eltern für ihre minderjährigen Kinder keiner familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.
Hintergrund des Falls:
Ein Ehepaar hatte in einem Erbvertrag vereinbart, dass der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird und nach dessen Tod die gemeinsamen Kinder erben sollen.
Nach dem Tod der Ehefrau schlug der Ehemann die Erbschaft aus, um die Erbschaftssteuer zu minimieren und den Nachlass über die gesetzliche Erbfolge an sich und die gemeinsamen Kinder zu verteilen.
Auch für das zum Todeszeitpunkt der Erblasserin noch ungeborene Enkelkind schlugen die Eltern die Erbschaft aus.
Das Nachlassgericht verweigerte die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, da es die Ausschlagung für das Enkelkind als unwirksam ansah,
weil sie nicht familiengerichtlich genehmigt worden war.
Die Entscheidung des BGH:
Der BGH hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und entschied, dass die Ausschlagung der Erbschaft durch die Eltern
für ihr minderjähriges Kind wirksam war und keiner familiengerichtlichen Genehmigung bedurfte.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Eltern bei der Verwaltung des Vermögens ihrer Kinder.
Sie ermöglicht es ihnen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen frei über die Ausschlagung einer Erbschaft für ihr Kind zu entscheiden,
auch wenn dies dazu führt, dass die Erbschaft an sie selbst zurückfällt.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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