BGH klärt Nachbarschaftsstreit – Birken dürfen ste­hen­b­leiben

Mai 29, 2025

BGH klärt Nachbarschaftsstreit – Birken dürfen ste­hen­b­leiben

Bundesgerichtshof (BGH) Urt. v. 20.09.2019, Az. V ZR 218/18

RA und Notar Krau

Manchmal sind es die kleinen Dinge, die im Alltag für Ärger sorgen.

Eine Birke, die majestätisch im Garten des Nachbarn steht, kann mit ihren Pollen und Blättern auf Ihrem Grundstück landen.

Doch darf man deswegen verlangen, dass der Baum gefällt wird? RA und Notar Krau erklärt Ihnen, wie die rechtliche Lage aussieht.


Wenn Bäume zum Zankapfel werden: Was der Bundesgerichtshof sagt

Birken sind schön, aber sie machen auch Arbeit. Wer kennt es nicht?

Im Frühjahr fliegen die Pollen, im Herbst fallen die Blätter.

Doch auch wenn Ihr Garten unter den „Hinterlassenschaften“ des Nachbarbaums leidet, dürfen Sie nicht automatisch verlangen, dass der Baum gefällt wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Gericht für Zivilrecht, hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen.

Am 20. September 2019 (Aktenzeichen V ZR 218/18) hat der BGH klargestellt: Sie müssen Laub, Pollen und ähnliche natürliche Einflüsse von Nachbarbäumen in der Regel hinnehmen.

Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass der Baum den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu Ihrem Grundstück einhält.


Der Fall aus Baden-Württemberg: Birken und die Folgen

Ein konkreter Fall aus Heimsheim in Baden-Württemberg verdeutlicht die Situation.

Ein Grundstückseigentümer wollte von seinem Nachbarn, dass dieser drei gesunde Birken entfernt. Oder, falls das nicht geht, dass er ihm von Juni bis November jeden Monat 230 Euro zahlt.

Das zuständige Landgericht Karlsruhe hatte dem Nachbarn zunächst Recht gegeben und die Entfernung der Bäume angeordnet.

BGH klärt Nachbarschaftsstreit – Birken dürfen ste­hen­b­leiben

Doch der BGH kassierte dieses Urteil.

Er gab dem Nachbarn Recht und stellte die ursprüngliche Entscheidung eines kleineren Gerichts (Amtsgericht Maulbronn) wieder her, die die Klage abgewiesen hatte.


Wann sind Sie für natürliche Einflüsse verantwortlich?

Der Kern der Sache ist: Ist der Grundstückseigentümer überhaupt dafür verantwortlich, wenn die Natur ihre Spuren hinterlässt?

Der BGH sagt dazu ganz klar: Wenn der Baum den vorgeschriebenen Abstand einhält und der Nachbar seinen Baum „normal“ pflegt, dann ist er nicht für die natürlichen Einflüsse verantwortlich.

Stellen Sie sich vor, Sie bewirtschaften Ihren Garten ganz normal. Sie halten sich an alle Regeln, was die Anpflanzung von Bäumen angeht.

Wenn dann trotzdem Laub oder Pollen auf dem Nachbargrundstück landen, dann ist das eben Natur. Sie können dafür nicht haftbar gemacht werden.

Auch ein Anspruch auf Entschädigung, zum Beispiel für die Kosten der Laubbeseitigung, besteht in solchen Fällen nicht.


Ihr Recht, einfach erklärt von RA und Notar Krau

Sie sehen also: Das Gesetz schützt die Natur und die Bäume – natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Solange Ihr Nachbar die Abstandsregeln für seine Bäume einhält, müssen Sie die natürlichen Auswirkungen wie Laubfall oder Pollenflug hinnehmen.

Das ist eine wichtige Entscheidung für alle, die in der Nähe von Bäumen wohnen.

Haben Sie Fragen zu Grenzabständen oder anderen nachbarschaftlichen Themen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr RA und Notar Krau

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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