BGH Urteil 14.3.1984 – IVa ZR 87/82 – Teilungsanordnung – Teilauseinandersetzung
RA und Notar Krau
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. März 1984 (IVa ZR 87/82) behandelt die Frage der Teilungsanordnung und Teilauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft.
Es stellt klar, dass ein einzelner Miterbe nicht verlangen kann, dass eine Teilauseinandersetzung ausschließlich
in Bezug auf ihn durchgeführt wird, während die Erbengemeinschaft unter den anderen Miterben fortbesteht.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die Eltern des Klägers in einem gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder bedacht und bestimmte Vermögenswerte aufgeteilt.
Nach dem Tod der Eltern kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben.
Der Kläger verlangte die Hälfte des Versteigerungserlöses eines Grundstücks, das im Testament ihm und seinem Bruder zugedacht worden war.
Die Beklagte, die die Rechte ihrer Schwester übernommen hatte, beanspruchte ein Drittel des Erlöses für sich.
Das Berufungsgericht gab dem Kläger recht und urteilte, dass die Teilungsanordnung zugunsten des Klägers und seines Bruders unanfechtbar sei.
Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und verwies die Sache zurück, da das Berufungsgericht die Teilungsanordnung und die Auslegung des Testaments unzureichend geprüft hatte.
Der BGH stellte fest, dass die Teilungsanordnung nach § 2048 BGB Vorrang vor den gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln hat, jedoch die Höhe der Erbteile unberührt lässt.
Das Gericht betonte, dass die Auseinandersetzung grundsätzlich den gesamten Nachlass umfassen müsse und nicht auf einzelne Erben beschränkt werden könne.
Eine Teilauseinandersetzung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn keine Nachlassverbindlichkeiten bestehen und die Interessen der Erbengemeinschaft nicht gefährdet sind.
Das Urteil zeigt, dass der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung den gesamten Nachlass betreffen muss
und nicht auf eine Teilauseinandersetzung beschränkt werden kann, die nur einen Erben betrifft.
Letztlich muss das Berufungsgericht die Auslegung des Testaments und die Frage der Erbenstellung genauer prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.