BGH Urteil 14.3.1984 – IVa ZR 87/82 – Teilungsanordnung – Teilauseinandersetzung

März 8, 2020

BGH Urteil 14.3.1984 – IVa ZR 87/82 – Teilungsanordnung – Teilauseinandersetzung

RA und Notar Krau

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. März 1984 (IVa ZR 87/82) behandelt die Frage der Teilungsanordnung und Teilauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft.

Es stellt klar, dass ein einzelner Miterbe nicht verlangen kann, dass eine Teilauseinandersetzung ausschließlich

in Bezug auf ihn durchgeführt wird, während die Erbengemeinschaft unter den anderen Miterben fortbesteht.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Eltern des Klägers in einem gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder bedacht und bestimmte Vermögenswerte aufgeteilt.

Nach dem Tod der Eltern kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben.

Der Kläger verlangte die Hälfte des Versteigerungserlöses eines Grundstücks, das im Testament ihm und seinem Bruder zugedacht worden war.

Die Beklagte, die die Rechte ihrer Schwester übernommen hatte, beanspruchte ein Drittel des Erlöses für sich.

BGH Urteil 14.3.1984 – IVa ZR 87/82 – Teilungsanordnung – Teilauseinandersetzung

Das Berufungsgericht gab dem Kläger recht und urteilte, dass die Teilungsanordnung zugunsten des Klägers und seines Bruders unanfechtbar sei.

Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und verwies die Sache zurück, da das Berufungsgericht die Teilungsanordnung und die Auslegung des Testaments unzureichend geprüft hatte.

Der BGH stellte fest, dass die Teilungsanordnung nach § 2048 BGB Vorrang vor den gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln hat, jedoch die Höhe der Erbteile unberührt lässt.

Das Gericht betonte, dass die Auseinandersetzung grundsätzlich den gesamten Nachlass umfassen müsse und nicht auf einzelne Erben beschränkt werden könne.

Eine Teilauseinandersetzung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn keine Nachlassverbindlichkeiten bestehen und die Interessen der Erbengemeinschaft nicht gefährdet sind.

Das Urteil zeigt, dass der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung den gesamten Nachlass betreffen muss

und nicht auf eine Teilauseinandersetzung beschränkt werden kann, die nur einen Erben betrifft.

Letztlich muss das Berufungsgericht die Auslegung des Testaments und die Frage der Erbenstellung genauer prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Erbe darf Ins­ta­gram-Konto nutzen

Erbe darf Ins­ta­gram-Konto nutzen

Januar 19, 2025
Erbe darf Ins­ta­gram-Konto nutzenOberlandesgericht Oldenburg Urteil vom 30.12.2024, 13 U 116/23RA und Notar KrauDas Oberlandesge…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…