BGH Urteil vom 16.07.2024 – II ZR 100/23 – Nichtigkeit von Beschlüssen einer Partnerschaftsgesellschaft bei Einberufung durch Unbefugte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in diesem Fall über die Wirksamkeit eines Beschlusses über den Ausschluss eines Partners aus einer Partnerschaftsgesellschaft zu entscheiden.
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Nicht-Managing-Partner zur Nichtigkeit des Beschlusses führt.
Sachverhalt:
Der Kläger war Partner einer Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten.
Der Gesellschaftsvertrag sah vor, dass die Gesellschafterversammlung vom Managing Partner einzuberufen ist.
Ein Partner, der nicht Managing Partner war, lud zu einer Gesellschafterversammlung ein, auf der der Ausschluss des Klägers beschlossen wurde.
Der Kläger klagte auf Feststellung der Nichtigkeit des Ausschließungsbeschlusses.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Gerichts:
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Unbefugten führte zur Nichtigkeit des Ausschließungsbeschlusses.
Begründung:
Fazit:
Der BGH hat in diesem Urteil klargestellt, dass die Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer Partnerschaftsgesellschaft durch einen Unbefugten zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse führt.
Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft personalistisch geprägt ist.
Wichtige Punkte des Urteils in Stichpunkten:
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.