BGH V ZR 33/18 Erbbaurechtsvertrag
Zusammenfassung des BGH-Urteils V ZR 33/18 vom 29.06.2017
Tenor:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken wird aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Kernaussage:
Eine in einem Erbbaurechtsvertrag formularmäßig verwendete Klausel, die die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach § 27 Abs. 3 ErbbauRG ausschließt, ist grundsätzlich unwirksam.
Sachverhalt:
Die Beklagten sind Eigentümer zweier Grundstücke, auf denen ein Erbbaurecht bestellt wurde. Der Erbbaurechtsvertrag enthielt eine Klausel, die die Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers ausschloss. Nach Ablauf des Erbbaurechts verlangte die Klägerin (Erbbauberechtigte) eine Entschädigung. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht sprach der Klägerin eine Entschädigung zu. Die Beklagten legten Revision ein.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Der BGH entschied, dass der formularmäßige Ausschluss der Abwendungsbefugnis des Grundstückseigentümers unwirksam ist, da er dem gesetzlichen Leitbild des Erbbaurechts widerspricht und den Grundstückseigentümer unangemessen benachteiligt. Die Sache wurde zur weiteren Prüfung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.