BGH VII ZR 39/24
Urteil vom 21. November 2024
Haftung des Waschanlagenbetreibers für Beschädigung Fahrzeug
Sachverhalt:
Der Kläger fuhr mit seinem Land Rover, der serienmäßig mit einem Heckspoiler ausgestattet war, in eine Portalwaschanlage der Beklagten.
In der Waschanlage waren Schilder angebracht, die die Haftung des Betreibers für Schäden an nicht ordnungsgemäß befestigten oder nicht zur Serienausstattung gehörenden Fahrzeugteilen ausschlossen.
Während des Waschvorgangs wurde der Heckspoiler des Klägers abgerissen.
Der Kläger verlangte Schadensersatz von der Beklagten.
Rechtsfrage:
Haftet der Betreiber einer Waschanlage für Schäden an einem Fahrzeug, wenn die Waschanlage konstruktionsbedingt nicht für das Fahrzeugmodell geeignet ist?
Entscheidung des BGH:
Der BGH gab der Revision des Klägers statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz.
Begründung:
Fazit:
Der BGH stärkt mit dieser Entscheidung die Rechte der Kunden von Waschanlagen.
Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen für marktgängige Fahrzeuge geeignet sind.
Sie tragen das Risiko, wenn sie Fahrzeuge waschen, für die ihre Anlagen nicht ausgelegt sind.
Kunden dürfen darauf vertrauen, dass ihr Fahrzeug unbeschädigt aus der Waschanlage kommt, wenn der Betreiber sie nicht ausdrücklich auf ein bestehendes Risiko hinweist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.