BGH zu Darlehensverträgen – Kein „Widerrufsjoker“ für Verbraucher
BGH Urt. v. 5.11.2019, Az.XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19
RA und Notar Krau
Autokredit widerrufen? Was Sie nach aktuellen Gerichtsurteilen wissen müssen!
Vielleicht haben Sie schon gehört, dass es in der Vergangenheit oft möglich war, Darlehensverträge zu widerrufen.
Viele Verbraucher versuchten so, aus teuren Verträgen herauszukommen.
Das betraf besonders Immobilienkredite, aber auch Autokredite standen im Fokus. Man sprach vom „Widerrufsjoker“. Doch jetzt gibt es Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof (BGH), die das ändern.
Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Auto gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen.
Wenn Sie den Kreditvertrag wirksam widerrufen konnten, waren Sie plötzlich auch den Autokauf los.
Das war besonders attraktiv, wenn das Auto Mängel hatte oder manipuliert war – Stichwort „Dieselgate“.
Sie konnten den Kauf rückgängig machen, ohne sich mit langwierigen Streitigkeiten über Mängel herumzuschlagen.
Der BGH hat nun in zwei wichtigen Fällen entschieden (Urteile vom 5. November 2019).
Kurz gesagt: Die Richter haben den Hoffnungen auf einen neuen „Widerrufsjoker“ einen Riegel vorgeschoben. Es ist nicht mehr so einfach, einen Darlehensvertrag zu widerrufen.
Die Kläger in diesen Fällen hatten Autokredite aufgenommen. Sie meinten, ihre Banken hätten sie nicht vollständig über alle wichtigen Punkte im Vertrag informiert.
Zum Beispiel darüber, wie die Bank eine Gebühr berechnet, wenn man den Kredit vorzeitig zurückzahlt (die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung).
Oder über das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
Der BGH stellte fest: Die Banken müssen bei der Vorfälligkeitsentschädigung nur die wichtigsten Punkte nennen. Eine komplizierte Berechnungsformel ist nicht nötig.
Das würde die Information nur unnötig verkomplizieren.
Noch wichtiger ist: Der BGH hat klargestellt, dass die Banken Sie nicht extra über ein außerordentliches Kündigungsrecht informieren müssen.
Dieses Recht erlaubt es, einen Vertrag unter bestimmten, sehr ernsten Umständen fristlos zu beenden.
Der BGH sagt, diese Information gehört nicht zu den Angaben, die unbedingt in der Widerrufsbelehrung stehen müssen.
Diese Entscheidung ist auch für Immobilienkredite wichtig.
Hier hatte der Gesetzgeber schon reagiert und die Widerrufsfrist bei fehlerhaften Belehrungen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss begrenzt.
Manche hofften, dass fehlende Informationen zum Kündigungsrecht trotzdem ein Schlupfloch bieten könnten.
Denn wenn solche Angaben fehlen, kann man den Kreditvertrag oft jederzeit kündigen.
Doch der BGH hat nun entschieden: Informationen über ein außerordentliches Kündigungsrecht müssen nicht zwingend im Vertrag stehen, damit die Widerrufsfrist beginnt oder der Vertrag wirksam ist.
Die aktuellen Urteile des BGH bringen Klarheit:
Es wird schwieriger, Darlehensverträge – egal ob für Autos oder Immobilien – wegen angeblich fehlender Informationen zu widerrufen.
Die Banken und Immobilienfinanzierer dürften diese Entscheidung begrüßen.
Sie sehen: Das deutsche Recht ist manchmal kompliziert, aber diese Urteile helfen, wichtige Fragen für Sie als Verbraucher zu klären.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr RA und Notar Krau
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