Billigkeitsentscheidung zur Kostenverteilung – OLG Düsseldorf 3 Wx 25/22, Beschluss vom 31.01.2023 – § 81 I FamFG
In diesem Fall geht es um die Kostenverteilung gemäß § 81 I FamFG.
Das Amtsgericht hatte den Antrag des Beteiligten zu 4. auf Überprüfung der Ernennung des Beteiligten zu 1. zum Testamentsvollstrecker abgelehnt und dem Beteiligten zu 4. lediglich die gerichtlichen Kosten auferlegt.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis 3. haben Erfolg, und das Oberlandesgericht ändert die Kostenentscheidung ab.
Es betont, dass die Kostenverteilung nach § 81 FamFG auf einer Billigkeitsabwägung im Einzelfall basiert und nicht nur vom Maß des Obsiegens oder Unterliegens abhängt.
Das Amtsgericht hatte die Kostenverteilung mit dem Argument abgelehnt, das enge verwandtschaftliche Verhältnis zwischen den Beteiligten dürfe nicht belastet werden.
Das Oberlandesgericht hält dies für rechtlich nicht zutreffend und betont, dass ein zerrüttetes Verwandtschaftsverhältnis die Kostenerstattung nicht rechtfertigt.
Es entscheidet, dass der Beteiligte zu 4. die notwendigen Auslagen der Beteiligten zu 1. bis 3. zu erstatten hat, da er sie durch seine Antragstellung in das Verfahren verwickelt hat und sie im Verfahren obsiegt haben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt ebenfalls der Beteiligte zu 4.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, und der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren orientiert sich an den notwendigen Auslagen der Beteiligten zu 1. bis 3. im amtsgerichtlichen Verfahren.
I. Einleitung
II. Hintergrund
III. Grundsätze der Kostenverteilung nach § 81 FamFG
IV. Begründung des Amtsgerichts
V. Beschwerden der Beteiligten zu 1. bis 3.
VI. Überprüfung der Amtsgerichtsentscheidung durch das Oberlandesgericht
VII. Fehler in der Amtsgerichtsentscheidung
VIII. Zerrüttetes Verwandtschaftsverhältnis als Kostenerstattungsgrund
IX. Neue Kostenentscheidung des Oberlandesgerichts
X. Kosten des Beschwerdeverfahrens
XI. Rechtsbeschwerde und Geschäftswert
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.